Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ „allein, unvermählt lebend“, lateinisch caelibatus, „Ehelosigkeit“, nichtfachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Neben der römisch-katholischen Kirche kennen auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche für Ordensfrauen und -männer, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen das Versprechen bzw. Gelübde der Ehelosigkeit.

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  • Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ „allein, unvermählt lebend“, lateinisch caelibatus, „Ehelosigkeit“, nichtfachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Neben der römisch-katholischen Kirche kennen auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche für Ordensfrauen und -männer, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen das Versprechen bzw. Gelübde der Ehelosigkeit. Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester verpflichtend ist, gilt dies in den katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind. Für evangelische und anglikanische Geistliche besteht keine Zölibatsverpflichtung. (de)
  • Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ „allein, unvermählt lebend“, lateinisch caelibatus, „Ehelosigkeit“, nichtfachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Neben der römisch-katholischen Kirche kennen auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche für Ordensfrauen und -männer, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen das Versprechen bzw. Gelübde der Ehelosigkeit. Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester verpflichtend ist, gilt dies in den katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind. Für evangelische und anglikanische Geistliche besteht keine Zölibatsverpflichtung. (de)
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