Das sogenannte "Zitiergesetz" ist ein vom weströmischen Kaiser Valentinian III. bzw. seiner für ihn die Regentschaft führenden Mutter, Galla Placidia Augusta, erlassenes und an den Senat und das Volk von Rom gerichtetes Gesetz vom 7. November 426, in dem die Gerichte angewiesen wurden, den Rechtsmeinungen der fünf klassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150–212), Ulpian (etwa 170–223), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Das Edikt wurde vom oströmischen Kaiser Theodosius II. an prominenter Stelle (im ersten Buch) seiner Rechtskompilation von 438 eingefügt. und erlangte spätestens zu diesem Zeitpunkt allgemeine Gültigkeit.

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  • Das sogenannte "Zitiergesetz" ist ein vom weströmischen Kaiser Valentinian III. bzw. seiner für ihn die Regentschaft führenden Mutter, Galla Placidia Augusta, erlassenes und an den Senat und das Volk von Rom gerichtetes Gesetz vom 7. November 426, in dem die Gerichte angewiesen wurden, den Rechtsmeinungen der fünf klassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150–212), Ulpian (etwa 170–223), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Das Edikt wurde vom oströmischen Kaiser Theodosius II. an prominenter Stelle (im ersten Buch) seiner Rechtskompilation von 438 eingefügt. und erlangte spätestens zu diesem Zeitpunkt allgemeine Gültigkeit. Während es sich bei Paulus, Ulpian und Modestinus um Spätklassiker handelt, gehört Papinian in die Übergangszeit von der Hoch- zur Spätklassik. Gaius ist dagegen der einzige wirkliche hochklassische Jurist; seine institutiones waren der Grundstein für seine Berühmtheit. Das Gesetz ordnet das Mehrheitsprinzip an, bei Stimmengleichheit ist Papinians Ansicht entscheidend. Die genannten fünf Juristen wurden aufgrund dieses Gesetzes Zitierjuristen genannt. Der Althistoriker Otto Seeck klagte in seiner Geschichte des Untergangs der antiken Welt von 1920 noch, in dem Gesetz verbinde sich "die juristische Verständnislosigkeit des Weibes mit einem geradezu barbarischen Schematismus", und in der Tat wurde das Edikt oft als Beleg für den Niedergang der Rechtskultur in der Spätantike herangezogen. Doch zeigt sich in dem Gesetz auch der Versuch, die Entscheidungsfindung selbst und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen in der Gerichtspraxis zu erhöhen. Dafür spricht, dass am Schluss der Konstitution die Geltung der Paulussentenzen bestätigt wurde, die als handliche Rechtssammlung im 5. Jahrhundert wohl allgemein verbreitet war. Das sogenannte Zitiergesetz war Teil einer weit ausführlicheren oratio an den Senat von Rom, und insoweit auch einer umfassend konzipierten Rechtsreform. Die im Codex Theodosianus und im Codex Iustinianus verstreut erhaltenen Teile haben unter anderem den Vorrang von Gesetzen, die Gültigkeit von Reskripten sowie familienrechtliche Regelungen im Erbfall zum Gegenstand. (de)
  • Das sogenannte "Zitiergesetz" ist ein vom weströmischen Kaiser Valentinian III. bzw. seiner für ihn die Regentschaft führenden Mutter, Galla Placidia Augusta, erlassenes und an den Senat und das Volk von Rom gerichtetes Gesetz vom 7. November 426, in dem die Gerichte angewiesen wurden, den Rechtsmeinungen der fünf klassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150–212), Ulpian (etwa 170–223), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Das Edikt wurde vom oströmischen Kaiser Theodosius II. an prominenter Stelle (im ersten Buch) seiner Rechtskompilation von 438 eingefügt. und erlangte spätestens zu diesem Zeitpunkt allgemeine Gültigkeit. Während es sich bei Paulus, Ulpian und Modestinus um Spätklassiker handelt, gehört Papinian in die Übergangszeit von der Hoch- zur Spätklassik. Gaius ist dagegen der einzige wirkliche hochklassische Jurist; seine institutiones waren der Grundstein für seine Berühmtheit. Das Gesetz ordnet das Mehrheitsprinzip an, bei Stimmengleichheit ist Papinians Ansicht entscheidend. Die genannten fünf Juristen wurden aufgrund dieses Gesetzes Zitierjuristen genannt. Der Althistoriker Otto Seeck klagte in seiner Geschichte des Untergangs der antiken Welt von 1920 noch, in dem Gesetz verbinde sich "die juristische Verständnislosigkeit des Weibes mit einem geradezu barbarischen Schematismus", und in der Tat wurde das Edikt oft als Beleg für den Niedergang der Rechtskultur in der Spätantike herangezogen. Doch zeigt sich in dem Gesetz auch der Versuch, die Entscheidungsfindung selbst und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen in der Gerichtspraxis zu erhöhen. Dafür spricht, dass am Schluss der Konstitution die Geltung der Paulussentenzen bestätigt wurde, die als handliche Rechtssammlung im 5. Jahrhundert wohl allgemein verbreitet war. Das sogenannte Zitiergesetz war Teil einer weit ausführlicheren oratio an den Senat von Rom, und insoweit auch einer umfassend konzipierten Rechtsreform. Die im Codex Theodosianus und im Codex Iustinianus verstreut erhaltenen Teile haben unter anderem den Vorrang von Gesetzen, die Gültigkeit von Reskripten sowie familienrechtliche Regelungen im Erbfall zum Gegenstand. (de)
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  • Das sogenannte "Zitiergesetz" ist ein vom weströmischen Kaiser Valentinian III. bzw. seiner für ihn die Regentschaft führenden Mutter, Galla Placidia Augusta, erlassenes und an den Senat und das Volk von Rom gerichtetes Gesetz vom 7. November 426, in dem die Gerichte angewiesen wurden, den Rechtsmeinungen der fünf klassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150–212), Ulpian (etwa 170–223), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Das Edikt wurde vom oströmischen Kaiser Theodosius II. an prominenter Stelle (im ersten Buch) seiner Rechtskompilation von 438 eingefügt. und erlangte spätestens zu diesem Zeitpunkt allgemeine Gültigkeit. (de)
  • Das sogenannte "Zitiergesetz" ist ein vom weströmischen Kaiser Valentinian III. bzw. seiner für ihn die Regentschaft führenden Mutter, Galla Placidia Augusta, erlassenes und an den Senat und das Volk von Rom gerichtetes Gesetz vom 7. November 426, in dem die Gerichte angewiesen wurden, den Rechtsmeinungen der fünf klassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150–212), Ulpian (etwa 170–223), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Das Edikt wurde vom oströmischen Kaiser Theodosius II. an prominenter Stelle (im ersten Buch) seiner Rechtskompilation von 438 eingefügt. und erlangte spätestens zu diesem Zeitpunkt allgemeine Gültigkeit. (de)
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  • Zitiergesetz (de)
  • Zitiergesetz (de)
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