. . . "340894"^^ . "Zitiergesetz"@de . . . . . "Das sogenannte \"Zitiergesetz\" ist ein vom westr\u00F6mischen Kaiser Valentinian III. bzw. seiner f\u00FCr ihn die Regentschaft f\u00FChrenden Mutter, Galla Placidia Augusta, erlassenes und an den Senat und das Volk von Rom gerichtetes Gesetz vom 7. November 426, in dem die Gerichte angewiesen wurden, den Rechtsmeinungen der f\u00FCnf klassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150\u2013212), Ulpian (etwa 170\u2013223), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Das Edikt wurde vom ostr\u00F6mischen Kaiser Theodosius II. an prominenter Stelle (im ersten Buch) seiner Rechtskompilation von 438 eingef\u00FCgt. und erlangte sp\u00E4testens zu diesem Zeitpunkt allgemeine G\u00FCltigkeit."@de . . . . . . "158578319"^^ . . "Das sogenannte \"Zitiergesetz\" ist ein vom westr\u00F6mischen Kaiser Valentinian III. bzw. seiner f\u00FCr ihn die Regentschaft f\u00FChrenden Mutter, Galla Placidia Augusta, erlassenes und an den Senat und das Volk von Rom gerichtetes Gesetz vom 7. November 426, in dem die Gerichte angewiesen wurden, den Rechtsmeinungen der f\u00FCnf klassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150\u2013212), Ulpian (etwa 170\u2013223), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Das Edikt wurde vom ostr\u00F6mischen Kaiser Theodosius II. an prominenter Stelle (im ersten Buch) seiner Rechtskompilation von 438 eingef\u00FCgt. und erlangte sp\u00E4testens zu diesem Zeitpunkt allgemeine G\u00FCltigkeit. W\u00E4hrend es sich bei Paulus, Ulpian und Modestinus um Sp\u00E4tklassiker handelt, geh\u00F6rt Papinian in die \u00DCbergangszeit von der Hoch- zur Sp\u00E4tklassik. Gaius ist dagegen der einzige wirkliche hochklassische Jurist; seine institutiones waren der Grundstein f\u00FCr seine Ber\u00FChmtheit. Das Gesetz ordnet das Mehrheitsprinzip an, bei Stimmengleichheit ist Papinians Ansicht entscheidend. Die genannten f\u00FCnf Juristen wurden aufgrund dieses Gesetzes Zitierjuristen genannt. Der Althistoriker Otto Seeck klagte in seiner Geschichte des Untergangs der antiken Welt von 1920 noch, in dem Gesetz verbinde sich \"die juristische Verst\u00E4ndnislosigkeit des Weibes mit einem geradezu barbarischen Schematismus\", und in der Tat wurde das Edikt oft als Beleg f\u00FCr den Niedergang der Rechtskultur in der Sp\u00E4tantike herangezogen. Doch zeigt sich in dem Gesetz auch der Versuch, die Entscheidungsfindung selbst und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen in der Gerichtspraxis zu erh\u00F6hen. Daf\u00FCr spricht, dass am Schluss der Konstitution die Geltung der Paulussentenzen best\u00E4tigt wurde, die als handliche Rechtssammlung im 5. Jahrhundert wohl allgemein verbreitet war. Das sogenannte Zitiergesetz war Teil einer weit ausf\u00FChrlicheren oratio an den Senat von Rom, und insoweit auch einer umfassend konzipierten Rechtsreform. Die im Codex Theodosianus und im Codex Iustinianus verstreut erhaltenen Teile haben unter anderem den Vorrang von Gesetzen, die G\u00FCltigkeit von Reskripten sowie familienrechtliche Regelungen im Erbfall zum Gegenstand."@de . .