Wichtiger Grund ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht, wonach jedes Dauerschuldverhältnis gekündigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

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  • Wichtiger Grund ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht, wonach jedes Dauerschuldverhältnis gekündigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Kündigung aus wichtigem Grund, auch außerordentliche Kündigung genannt, hat besonders im Arbeitsrecht, im Mietrecht und im Kreditvertragsrecht praktische Bedeutung. (de)
  • Wichtiger Grund ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht, wonach jedes Dauerschuldverhältnis gekündigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Kündigung aus wichtigem Grund, auch außerordentliche Kündigung genannt, hat besonders im Arbeitsrecht, im Mietrecht und im Kreditvertragsrecht praktische Bedeutung. (de)
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  • Wichtiger Grund ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht, wonach jedes Dauerschuldverhältnis gekündigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. (de)
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  • Wichtiger Grund (de)
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