. "Wichtiger Grund"@de . "220114"^^ . . . . . "156550137"^^ . . . "Wichtiger Grund ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht, wonach jedes Dauerschuldverh\u00E4ltnis gek\u00FCndigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (\u00A7 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem k\u00FCndigenden Teil unter Ber\u00FCcksichtigung aller Umst\u00E4nde des Einzelfalls und unter Abw\u00E4gung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverh\u00E4ltnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer K\u00FCndigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die K\u00FCndigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zul\u00E4ssig."@de . "Wichtiger Grund ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht, wonach jedes Dauerschuldverh\u00E4ltnis gek\u00FCndigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (\u00A7 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem k\u00FCndigenden Teil unter Ber\u00FCcksichtigung aller Umst\u00E4nde des Einzelfalls und unter Abw\u00E4gung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverh\u00E4ltnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer K\u00FCndigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die K\u00FCndigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zul\u00E4ssig. Die K\u00FCndigung aus wichtigem Grund, auch au\u00DFerordentliche K\u00FCndigung genannt, hat besonders im Arbeitsrecht, im Mietrecht und im Kreditvertragsrecht praktische Bedeutung."@de .