Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) ist die unmittelbare Umsetzung europäischer Richtlinien zur Luftreinhaltung in deutsches Recht. Es werden darin Messverfahren, Zielwerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmschwellen sowie Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt. Damit sollen die Luftschadstoffe Arsen, Blei, Kadmium, Nickel und Quecksilber, die zusammen mit anderen Stoffen hauptsächlich als Feinstaub auftreten und häufig aus Industrieanlagen stammen, sowie die wichtigsten Bestandteile von Abgasen des motorisierten Verkehrs, nämlich Benzol, Benzo[a]pyren, Kohlenmonoxid, Ozon, Stickstoffoxide, erfasst werden. Außerdem werden Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und ein kritischer Wert für Schwefeldioxid festgelegt, das nicht n

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  • Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) ist die unmittelbare Umsetzung europäischer Richtlinien zur Luftreinhaltung in deutsches Recht. Es werden darin Messverfahren, Zielwerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmschwellen sowie Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt. Damit sollen die Luftschadstoffe Arsen, Blei, Kadmium, Nickel und Quecksilber, die zusammen mit anderen Stoffen hauptsächlich als Feinstaub auftreten und häufig aus Industrieanlagen stammen, sowie die wichtigsten Bestandteile von Abgasen des motorisierten Verkehrs, nämlich Benzol, Benzo[a]pyren, Kohlenmonoxid, Ozon, Stickstoffoxide, erfasst werden. Außerdem werden Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und ein kritischer Wert für Schwefeldioxid festgelegt, das nicht nur aus Abgasen des motorisierten Verkehrs, sondern auch aus Kohlekraftwerken und dem Hausbrand stammen kann. (de)
  • Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) ist die unmittelbare Umsetzung europäischer Richtlinien zur Luftreinhaltung in deutsches Recht. Es werden darin Messverfahren, Zielwerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmschwellen sowie Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt. Damit sollen die Luftschadstoffe Arsen, Blei, Kadmium, Nickel und Quecksilber, die zusammen mit anderen Stoffen hauptsächlich als Feinstaub auftreten und häufig aus Industrieanlagen stammen, sowie die wichtigsten Bestandteile von Abgasen des motorisierten Verkehrs, nämlich Benzol, Benzo[a]pyren, Kohlenmonoxid, Ozon, Stickstoffoxide, erfasst werden. Außerdem werden Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und ein kritischer Wert für Schwefeldioxid festgelegt, das nicht nur aus Abgasen des motorisierten Verkehrs, sondern auch aus Kohlekraftwerken und dem Hausbrand stammen kann. (de)
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  • 2016-12-31 (xsd:date)
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  • Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
prop-de:letzteänderung
  • Art. 1 VO vom 10. Oktober 2016
prop-de:rechtsgrundlage
  • § 48a Abs. 1, 3, § 48b BImSchG
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  • Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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  • Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) ist die unmittelbare Umsetzung europäischer Richtlinien zur Luftreinhaltung in deutsches Recht. Es werden darin Messverfahren, Zielwerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmschwellen sowie Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt. Damit sollen die Luftschadstoffe Arsen, Blei, Kadmium, Nickel und Quecksilber, die zusammen mit anderen Stoffen hauptsächlich als Feinstaub auftreten und häufig aus Industrieanlagen stammen, sowie die wichtigsten Bestandteile von Abgasen des motorisierten Verkehrs, nämlich Benzol, Benzo[a]pyren, Kohlenmonoxid, Ozon, Stickstoffoxide, erfasst werden. Außerdem werden Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und ein kritischer Wert für Schwefeldioxid festgelegt, das nicht n (de)
  • Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) ist die unmittelbare Umsetzung europäischer Richtlinien zur Luftreinhaltung in deutsches Recht. Es werden darin Messverfahren, Zielwerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmschwellen sowie Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt. Damit sollen die Luftschadstoffe Arsen, Blei, Kadmium, Nickel und Quecksilber, die zusammen mit anderen Stoffen hauptsächlich als Feinstaub auftreten und häufig aus Industrieanlagen stammen, sowie die wichtigsten Bestandteile von Abgasen des motorisierten Verkehrs, nämlich Benzol, Benzo[a]pyren, Kohlenmonoxid, Ozon, Stickstoffoxide, erfasst werden. Außerdem werden Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und ein kritischer Wert für Schwefeldioxid festgelegt, das nicht n (de)
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  • Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (de)
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