Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe 2001/81/EG, engl. National Emission Ceilings Directive, kurz NEC-Richtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die erstmals in der Europäischen Union für vier Luftschadstoffe nationale Emissionsbegrenzungen festlegt. Die Emissionshöchstmengen sind für jeden EU-Mitgliedstaat unterschiedlich und gelten für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC). Die Emissionshöchstmengen mussten im Jahr 2010 eingehalten werden. Die Festlegung der Emissionshöchstmengen basierte auf dem Göteborg-Protokoll von 1999, das zu den gleichen vier Luftschadstoffen nationale Minderungsraten und Emissionshöchstmengen festlegte und im Rahmen des Genfer Luftreinh

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  • Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe 2001/81/EG, engl. National Emission Ceilings Directive, kurz NEC-Richtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die erstmals in der Europäischen Union für vier Luftschadstoffe nationale Emissionsbegrenzungen festlegt. Die Emissionshöchstmengen sind für jeden EU-Mitgliedstaat unterschiedlich und gelten für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC). Die Emissionshöchstmengen mussten im Jahr 2010 eingehalten werden. Die Festlegung der Emissionshöchstmengen basierte auf dem Göteborg-Protokoll von 1999, das zu den gleichen vier Luftschadstoffen nationale Minderungsraten und Emissionshöchstmengen festlegte und im Rahmen des Genfer Luftreinhalteabkommens beschlossen wurde. Zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen sieht die Richtlinie vor, dass jeder Mitgliedstaat ein nationales Programm erstellt, das die Emissionsminderung der vier Luftschadstoffe unter die Emissionshöchstmengen sicherstellt. (de)
  • Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe 2001/81/EG, engl. National Emission Ceilings Directive, kurz NEC-Richtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die erstmals in der Europäischen Union für vier Luftschadstoffe nationale Emissionsbegrenzungen festlegt. Die Emissionshöchstmengen sind für jeden EU-Mitgliedstaat unterschiedlich und gelten für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC). Die Emissionshöchstmengen mussten im Jahr 2010 eingehalten werden. Die Festlegung der Emissionshöchstmengen basierte auf dem Göteborg-Protokoll von 1999, das zu den gleichen vier Luftschadstoffen nationale Minderungsraten und Emissionshöchstmengen festlegte und im Rahmen des Genfer Luftreinhalteabkommens beschlossen wurde. Zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen sieht die Richtlinie vor, dass jeder Mitgliedstaat ein nationales Programm erstellt, das die Emissionsminderung der vier Luftschadstoffe unter die Emissionshöchstmengen sicherstellt. (de)
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  • Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe
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  • 2002-11-27 (xsd:date)
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  • Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe 2001/81/EG, engl. National Emission Ceilings Directive, kurz NEC-Richtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die erstmals in der Europäischen Union für vier Luftschadstoffe nationale Emissionsbegrenzungen festlegt. Die Emissionshöchstmengen sind für jeden EU-Mitgliedstaat unterschiedlich und gelten für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC). Die Emissionshöchstmengen mussten im Jahr 2010 eingehalten werden. Die Festlegung der Emissionshöchstmengen basierte auf dem Göteborg-Protokoll von 1999, das zu den gleichen vier Luftschadstoffen nationale Minderungsraten und Emissionshöchstmengen festlegte und im Rahmen des Genfer Luftreinh (de)
  • Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe 2001/81/EG, engl. National Emission Ceilings Directive, kurz NEC-Richtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die erstmals in der Europäischen Union für vier Luftschadstoffe nationale Emissionsbegrenzungen festlegt. Die Emissionshöchstmengen sind für jeden EU-Mitgliedstaat unterschiedlich und gelten für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC). Die Emissionshöchstmengen mussten im Jahr 2010 eingehalten werden. Die Festlegung der Emissionshöchstmengen basierte auf dem Göteborg-Protokoll von 1999, das zu den gleichen vier Luftschadstoffen nationale Minderungsraten und Emissionshöchstmengen festlegte und im Rahmen des Genfer Luftreinh (de)
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  • Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (de)
  • Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (de)
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