Die Luftfahrzeugrolle ist das deutsche Luftfahrzeugregister, also das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Luftverkehrsgesetz. Die Luftfahrzeugrolle wird seit 1. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig geführt, alle Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, Luftschiffe und Ballone werden in Deutschland bei der Verkehrszulassung dort eingetragen.

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  • Die Luftfahrzeugrolle ist das deutsche Luftfahrzeugregister, also das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Luftverkehrsgesetz. Die Luftfahrzeugrolle wird seit 1. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig geführt, alle Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, Luftschiffe und Ballone werden in Deutschland bei der Verkehrszulassung dort eingetragen. Die Luftverkehrsrolle enthält (Stand 19. August 2014) 40.000 eingetragene Luftfahrzeuge. Mit dem Eintrag in die Luftfahrzeugrolle wird ein Luftfahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen, und das Flugzeug erhält dabei ein eindeutiges amtliches Luftfahrzeugkennzeichen. Nach der Eintragung erhält der Eigentümer oder ein bevollmächtigter Vertreter einen Eintragungsschein, auf dem dieses Kennzeichen eingetragen ist; das Kennzeichen muss am Flugzeug an beiden Seiten und an der Unterseite des linken Flügels angebracht werden (Anlage 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Außerdem muss die deutsche Bundesflagge auf beiden Seiten des Seitenleitwerks angebracht werden (gilt nicht für Ultraleicht-Flugzeuge). Bei Ballonen kann die Bundesflagge wahlweise auf der Ballonhülle angebracht werden oder als echte Flagge an einer geeigneten Stelle, wie beispielsweise am Topseil angeknüpft sein. Änderungen an der Luftverkehrsrolle wurden früher in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht, seit einiger Zeit geschieht dies aus Datenschutzgründen jedoch nicht mehr. Das LBA darf aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle nur mit Einverständnis des Eigentümers veröffentlichen. Die Auskunft, z.B. eine Halterabfrage, ist gebührenpflichtig. Jeder ist berechtigt, Einblick in die Luftfahrzeugrolle zu nehmen. Eine Eintragung in die deutsche Luftfahrzeugrolle kann nur vorgenommen werden, wenn das Luftfahrzeug sich im Eigentum deutscher Staatsangehöriger befindet, oder im Eigentum von Staatsangehörigen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Ausnahmen sind jetzt ebenfalls möglich). (de)
  • Die Luftfahrzeugrolle ist das deutsche Luftfahrzeugregister, also das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Luftverkehrsgesetz. Die Luftfahrzeugrolle wird seit 1. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig geführt, alle Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, Luftschiffe und Ballone werden in Deutschland bei der Verkehrszulassung dort eingetragen. Die Luftverkehrsrolle enthält (Stand 19. August 2014) 40.000 eingetragene Luftfahrzeuge. Mit dem Eintrag in die Luftfahrzeugrolle wird ein Luftfahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen, und das Flugzeug erhält dabei ein eindeutiges amtliches Luftfahrzeugkennzeichen. Nach der Eintragung erhält der Eigentümer oder ein bevollmächtigter Vertreter einen Eintragungsschein, auf dem dieses Kennzeichen eingetragen ist; das Kennzeichen muss am Flugzeug an beiden Seiten und an der Unterseite des linken Flügels angebracht werden (Anlage 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Außerdem muss die deutsche Bundesflagge auf beiden Seiten des Seitenleitwerks angebracht werden (gilt nicht für Ultraleicht-Flugzeuge). Bei Ballonen kann die Bundesflagge wahlweise auf der Ballonhülle angebracht werden oder als echte Flagge an einer geeigneten Stelle, wie beispielsweise am Topseil angeknüpft sein. Änderungen an der Luftverkehrsrolle wurden früher in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht, seit einiger Zeit geschieht dies aus Datenschutzgründen jedoch nicht mehr. Das LBA darf aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle nur mit Einverständnis des Eigentümers veröffentlichen. Die Auskunft, z.B. eine Halterabfrage, ist gebührenpflichtig. Jeder ist berechtigt, Einblick in die Luftfahrzeugrolle zu nehmen. Eine Eintragung in die deutsche Luftfahrzeugrolle kann nur vorgenommen werden, wenn das Luftfahrzeug sich im Eigentum deutscher Staatsangehöriger befindet, oder im Eigentum von Staatsangehörigen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Ausnahmen sind jetzt ebenfalls möglich). (de)
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  • Die Luftfahrzeugrolle ist das deutsche Luftfahrzeugregister, also das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Luftverkehrsgesetz. Die Luftfahrzeugrolle wird seit 1. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig geführt, alle Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, Luftschiffe und Ballone werden in Deutschland bei der Verkehrszulassung dort eingetragen. (de)
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