"Die Luftfahrzeugrolle ist das deutsche Luftfahrzeugregister, also das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge. Die gesetzliche Grundlage hierf\u00FCr bildet das Luftverkehrsgesetz. Die Luftfahrzeugrolle wird seit 1. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig gef\u00FChrt, alle Flugzeuge, Drehfl\u00FCgler, Motorsegler, Segelflugzeuge, Luftschiffe und Ballone werden in Deutschland bei der Verkehrszulassung dort eingetragen."@de . "Luftfahrzeugrolle"@de . . . . . . "Die Luftfahrzeugrolle ist das deutsche Luftfahrzeugregister, also das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge. Die gesetzliche Grundlage hierf\u00FCr bildet das Luftverkehrsgesetz. Die Luftfahrzeugrolle wird seit 1. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig gef\u00FChrt, alle Flugzeuge, Drehfl\u00FCgler, Motorsegler, Segelflugzeuge, Luftschiffe und Ballone werden in Deutschland bei der Verkehrszulassung dort eingetragen. Die Luftverkehrsrolle enth\u00E4lt (Stand 19. August 2014) 40.000 eingetragene Luftfahrzeuge. Mit dem Eintrag in die Luftfahrzeugrolle wird ein Luftfahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen, und das Flugzeug erh\u00E4lt dabei ein eindeutiges amtliches Luftfahrzeugkennzeichen. Nach der Eintragung erh\u00E4lt der Eigent\u00FCmer oder ein bevollm\u00E4chtigter Vertreter einen Eintragungsschein, auf dem dieses Kennzeichen eingetragen ist; das Kennzeichen muss am Flugzeug an beiden Seiten und an der Unterseite des linken Fl\u00FCgels angebracht werden (Anlage 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Au\u00DFerdem muss die deutsche Bundesflagge auf beiden Seiten des Seitenleitwerks angebracht werden (gilt nicht f\u00FCr Ultraleicht-Flugzeuge). Bei Ballonen kann die Bundesflagge wahlweise auf der Ballonh\u00FClle angebracht werden oder als echte Flagge an einer geeigneten Stelle, wie beispielsweise am Topseil angekn\u00FCpft sein. \u00C4nderungen an der Luftverkehrsrolle wurden fr\u00FCher in den Nachrichten f\u00FCr Luftfahrer ver\u00F6ffentlicht, seit einiger Zeit geschieht dies aus Datenschutzgr\u00FCnden jedoch nicht mehr. Das LBA darf aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben Ausk\u00FCnfte aus der Luftfahrzeugrolle nur mit Einverst\u00E4ndnis des Eigent\u00FCmers ver\u00F6ffentlichen. Die Auskunft, z.B. eine Halterabfrage, ist geb\u00FChrenpflichtig. Jeder ist berechtigt, Einblick in die Luftfahrzeugrolle zu nehmen. Eine Eintragung in die deutsche Luftfahrzeugrolle kann nur vorgenommen werden, wenn das Luftfahrzeug sich im Eigentum deutscher Staatsangeh\u00F6riger befindet, oder im Eigentum von Staatsangeh\u00F6rigen von Mitgliedsstaaten der Europ\u00E4ischen Union (Ausnahmen sind jetzt ebenfalls m\u00F6glich)."@de . "988939"^^ . . . . . . . "143194706"^^ .