Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. KS) ist ein Ehrentitel für Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw. Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel).

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  • Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. KS) ist ein Ehrentitel für Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw. Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel). In der DDR konnten auch diverse Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen. In früheren Zeiten wurde der Titel auch in den deutschen Territorialstaaten und in der k. und k. Monarchie von Fürsten oder Königen verliehen (z. B. „Königlicher Hofopernsänger“). Letzterer Ehrentitel wird nach wie vor in Schweden z. B. als Königlicher Hofopernsänger (Kungliga Hovsångare) vom König an Opernsänger verliehen, siehe Königliche Oper (Stockholm). (de)
  • Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. KS) ist ein Ehrentitel für Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw. Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel). In der DDR konnten auch diverse Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen. In früheren Zeiten wurde der Titel auch in den deutschen Territorialstaaten und in der k. und k. Monarchie von Fürsten oder Königen verliehen (z. B. „Königlicher Hofopernsänger“). Letzterer Ehrentitel wird nach wie vor in Schweden z. B. als Königlicher Hofopernsänger (Kungliga Hovsångare) vom König an Opernsänger verliehen, siehe Königliche Oper (Stockholm). (de)
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  • Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. KS) ist ein Ehrentitel für Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw. Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel). (de)
  • Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. KS) ist ein Ehrentitel für Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw. Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel). (de)
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  • Kammersänger (de)
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