Das Vierte Konzil von Konstantinopel bezeichnet entweder die dortige Synode von 869/70 (unter Ignatios I.) oder die von 879/80 (unter Photios). 869/70 ging es um den Streit zwischen dem byzantinischen Patriarchen Photios I. und dem Papst Nikolaus I. Das Konzil, an dem nur sehr wenige Bischöfe teilnahmen, exkommunizierte und verbannte Photios. Es wird von der katholischen Kirche als das achte ökumenische Konzil gezählt.Die von Photios vertretene Zwei-Seelen-Lehre, gemäß der dem Menschen eine höhere, unsterbliche Geist-Seele und eine irdische, vergängliche Seele eigen sind, wurde mit dem Bannfluch belegt:

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  • Das Vierte Konzil von Konstantinopel bezeichnet entweder die dortige Synode von 869/70 (unter Ignatios I.) oder die von 879/80 (unter Photios). 869/70 ging es um den Streit zwischen dem byzantinischen Patriarchen Photios I. und dem Papst Nikolaus I. Das Konzil, an dem nur sehr wenige Bischöfe teilnahmen, exkommunizierte und verbannte Photios. Es wird von der katholischen Kirche als das achte ökumenische Konzil gezählt.Die von Photios vertretene Zwei-Seelen-Lehre, gemäß der dem Menschen eine höhere, unsterbliche Geist-Seele und eine irdische, vergängliche Seele eigen sind, wurde mit dem Bannfluch belegt: „Während das Alte und das Neue Testament lehren, der Mensch habe nur eine denkfähige und vernünftige Seele (unam animam rationabilem et intellectualem) und alle gottesgelehrten Väter und Lehrer der Kirche eben diese Meinung bekräftigen, sind einige, auf die Erfindungen der Bösen eingehend, zu solcher Frevelhaftigkeit herabgesunken, unverschämterweise den Lehrsatz vorzutragen, er habe zwei Seelen (duas eum habere animas); weiterhin versuchen sie, in gewissen unvernünftigen Bemühungen mit Gelehrsamkeit, welche sich als töricht erwiesen hat, ihre eigene Häresie zu bekräftigen. Daher beeilt sich diese heilige und universelle Synode, diese nichtsnutzige Meinung, die da keimen will wie das übelste Unkraut, auszureißen, und indem sie in der Hand die Wurfschaufel der Wahrheit trägt und die ganze Spreu einem unauslöschlichem Feuer übergeben und die Tenne Christi rein machen will, verflucht sie die Urheber und Vertreter dieser Gottlosigkeit und alle, die in diesen Dingen Ähnliches gelten lassen, mit lauter Stimme. Sie bestimmt und gibt bekannt, daß hinfort niemand in irgendwelcher Weise die Grundsätze der Urheber dieser Gottlosigkeit besitzen und aufbewahren dürfe. Wenn aber einer sich herausnehmen sollte, im Gegensatz zu dieser heiligen und großen Synode zu handeln, so sei er verflucht und ausgeschlossen vom Glauben und Kult der Christen.“ Im Jahre 879/80 gab es ein weiteres Konzil in Konstantinopel, bei dem Photios wieder voll rehabilitiert wurde – unter Zustimmung von Papst Johannes VIII. An diesem Konzil gab es auch einen Kompromiss bezüglich des päpstlichen Jurisdiktionsprimates: Die Jurisdiktion des Papstes wurde für den Westen voll anerkannt, für den Osten ein Ehrenprimat des Bischofs von Rom, aber ohne Jurisdiktion über andere Patriarchate. Dieses Konzil sprach sich auch für die Unveränderbarkeit des Glaubensbekenntnisses und damit gegen die Zufügung der Wendung Filioque aus. Das 879er Konzil wird von einigen Vertretern der byzantinisch-orthodoxen Kirche als achtes Ökumenisches Konzil gezählt. Von der katholischen Kirche wurde es 200 Jahre lang akzeptiert, seit Gregor VII. wird es jedoch, vor allem wegen der Filioque-Frage, nicht als allgemeines Konzil anerkannt. Die Erklärung von Bari (1987) der Gemeinsamen Kommission für den Dialog zwischen der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche nennt es jetzt aber »das 879/80 gemeinsam durch die beiden Kirchen gefeierte Konzil«. Die Erklärung von Valamo (1988) derselben Kommission nennt es das »Konzil der Hagia Sophia (879/880)« und zählt seinen Kanon 1 zu den Kanones, »die im Gesamt der Kirchen des Ostens und des Westens angenommen wurden« Beide Konzilien haben die Dogmen des Zweiten Konzils von Nicäa voll akzeptiert und dieses als siebtes ökumenisches Konzil gezählt. (de)
  • Das Vierte Konzil von Konstantinopel bezeichnet entweder die dortige Synode von 869/70 (unter Ignatios I.) oder die von 879/80 (unter Photios). 869/70 ging es um den Streit zwischen dem byzantinischen Patriarchen Photios I. und dem Papst Nikolaus I. Das Konzil, an dem nur sehr wenige Bischöfe teilnahmen, exkommunizierte und verbannte Photios. Es wird von der katholischen Kirche als das achte ökumenische Konzil gezählt.Die von Photios vertretene Zwei-Seelen-Lehre, gemäß der dem Menschen eine höhere, unsterbliche Geist-Seele und eine irdische, vergängliche Seele eigen sind, wurde mit dem Bannfluch belegt: „Während das Alte und das Neue Testament lehren, der Mensch habe nur eine denkfähige und vernünftige Seele (unam animam rationabilem et intellectualem) und alle gottesgelehrten Väter und Lehrer der Kirche eben diese Meinung bekräftigen, sind einige, auf die Erfindungen der Bösen eingehend, zu solcher Frevelhaftigkeit herabgesunken, unverschämterweise den Lehrsatz vorzutragen, er habe zwei Seelen (duas eum habere animas); weiterhin versuchen sie, in gewissen unvernünftigen Bemühungen mit Gelehrsamkeit, welche sich als töricht erwiesen hat, ihre eigene Häresie zu bekräftigen. Daher beeilt sich diese heilige und universelle Synode, diese nichtsnutzige Meinung, die da keimen will wie das übelste Unkraut, auszureißen, und indem sie in der Hand die Wurfschaufel der Wahrheit trägt und die ganze Spreu einem unauslöschlichem Feuer übergeben und die Tenne Christi rein machen will, verflucht sie die Urheber und Vertreter dieser Gottlosigkeit und alle, die in diesen Dingen Ähnliches gelten lassen, mit lauter Stimme. Sie bestimmt und gibt bekannt, daß hinfort niemand in irgendwelcher Weise die Grundsätze der Urheber dieser Gottlosigkeit besitzen und aufbewahren dürfe. Wenn aber einer sich herausnehmen sollte, im Gegensatz zu dieser heiligen und großen Synode zu handeln, so sei er verflucht und ausgeschlossen vom Glauben und Kult der Christen.“ Im Jahre 879/80 gab es ein weiteres Konzil in Konstantinopel, bei dem Photios wieder voll rehabilitiert wurde – unter Zustimmung von Papst Johannes VIII. An diesem Konzil gab es auch einen Kompromiss bezüglich des päpstlichen Jurisdiktionsprimates: Die Jurisdiktion des Papstes wurde für den Westen voll anerkannt, für den Osten ein Ehrenprimat des Bischofs von Rom, aber ohne Jurisdiktion über andere Patriarchate. Dieses Konzil sprach sich auch für die Unveränderbarkeit des Glaubensbekenntnisses und damit gegen die Zufügung der Wendung Filioque aus. Das 879er Konzil wird von einigen Vertretern der byzantinisch-orthodoxen Kirche als achtes Ökumenisches Konzil gezählt. Von der katholischen Kirche wurde es 200 Jahre lang akzeptiert, seit Gregor VII. wird es jedoch, vor allem wegen der Filioque-Frage, nicht als allgemeines Konzil anerkannt. Die Erklärung von Bari (1987) der Gemeinsamen Kommission für den Dialog zwischen der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche nennt es jetzt aber »das 879/80 gemeinsam durch die beiden Kirchen gefeierte Konzil«. Die Erklärung von Valamo (1988) derselben Kommission nennt es das »Konzil der Hagia Sophia (879/880)« und zählt seinen Kanon 1 zu den Kanones, »die im Gesamt der Kirchen des Ostens und des Westens angenommen wurden« Beide Konzilien haben die Dogmen des Zweiten Konzils von Nicäa voll akzeptiert und dieses als siebtes ökumenisches Konzil gezählt. (de)
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  • Das Vierte Konzil von Konstantinopel bezeichnet entweder die dortige Synode von 869/70 (unter Ignatios I.) oder die von 879/80 (unter Photios). 869/70 ging es um den Streit zwischen dem byzantinischen Patriarchen Photios I. und dem Papst Nikolaus I. Das Konzil, an dem nur sehr wenige Bischöfe teilnahmen, exkommunizierte und verbannte Photios. Es wird von der katholischen Kirche als das achte ökumenische Konzil gezählt.Die von Photios vertretene Zwei-Seelen-Lehre, gemäß der dem Menschen eine höhere, unsterbliche Geist-Seele und eine irdische, vergängliche Seele eigen sind, wurde mit dem Bannfluch belegt: (de)
  • Das Vierte Konzil von Konstantinopel bezeichnet entweder die dortige Synode von 869/70 (unter Ignatios I.) oder die von 879/80 (unter Photios). 869/70 ging es um den Streit zwischen dem byzantinischen Patriarchen Photios I. und dem Papst Nikolaus I. Das Konzil, an dem nur sehr wenige Bischöfe teilnahmen, exkommunizierte und verbannte Photios. Es wird von der katholischen Kirche als das achte ökumenische Konzil gezählt.Die von Photios vertretene Zwei-Seelen-Lehre, gemäß der dem Menschen eine höhere, unsterbliche Geist-Seele und eine irdische, vergängliche Seele eigen sind, wurde mit dem Bannfluch belegt: (de)
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