Die Übertreibsicherung ist spezieller Teil der Schachtführung, die dazu dient, das Fördermittel abzubremsen, damit es beim Übertreiben möglichst vor den Seilscheiben zum Stehen kommt. Die abbremsende Wirkung darf jedoch erst außerhalb der Endstellung des Fördermittels und nach dem Endschalter einsetzen. Die maximale Verzögerung des Fördermittels soll aus Sicherheitsgründen den Wert von 9,81 m/s² nicht überschreiten. Übertreibsicherungen müssen in regelmäßigen Abständen durch fachkundiges und von verantwortliches Personal überprüft werden.

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  • Die Übertreibsicherung ist spezieller Teil der Schachtführung, die dazu dient, das Fördermittel abzubremsen, damit es beim Übertreiben möglichst vor den Seilscheiben zum Stehen kommt. Die abbremsende Wirkung darf jedoch erst außerhalb der Endstellung des Fördermittels und nach dem Endschalter einsetzen. Die maximale Verzögerung des Fördermittels soll aus Sicherheitsgründen den Wert von 9,81 m/s² nicht überschreiten. Übertreibsicherungen müssen in regelmäßigen Abständen durch fachkundiges und von verantwortliches Personal überprüft werden. (de)
  • Die Übertreibsicherung ist spezieller Teil der Schachtführung, die dazu dient, das Fördermittel abzubremsen, damit es beim Übertreiben möglichst vor den Seilscheiben zum Stehen kommt. Die abbremsende Wirkung darf jedoch erst außerhalb der Endstellung des Fördermittels und nach dem Endschalter einsetzen. Die maximale Verzögerung des Fördermittels soll aus Sicherheitsgründen den Wert von 9,81 m/s² nicht überschreiten. Übertreibsicherungen müssen in regelmäßigen Abständen durch fachkundiges und von verantwortliches Personal überprüft werden. (de)
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  • Die Übertreibsicherung ist spezieller Teil der Schachtführung, die dazu dient, das Fördermittel abzubremsen, damit es beim Übertreiben möglichst vor den Seilscheiben zum Stehen kommt. Die abbremsende Wirkung darf jedoch erst außerhalb der Endstellung des Fördermittels und nach dem Endschalter einsetzen. Die maximale Verzögerung des Fördermittels soll aus Sicherheitsgründen den Wert von 9,81 m/s² nicht überschreiten. Übertreibsicherungen müssen in regelmäßigen Abständen durch fachkundiges und von verantwortliches Personal überprüft werden. (de)
  • Die Übertreibsicherung ist spezieller Teil der Schachtführung, die dazu dient, das Fördermittel abzubremsen, damit es beim Übertreiben möglichst vor den Seilscheiben zum Stehen kommt. Die abbremsende Wirkung darf jedoch erst außerhalb der Endstellung des Fördermittels und nach dem Endschalter einsetzen. Die maximale Verzögerung des Fördermittels soll aus Sicherheitsgründen den Wert von 9,81 m/s² nicht überschreiten. Übertreibsicherungen müssen in regelmäßigen Abständen durch fachkundiges und von verantwortliches Personal überprüft werden. (de)
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  • Übertreibsicherung (de)
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