Das Öffentlichkeitsprinzip bezeichnet die Grundentscheidung eines Gemeinwesens, die Dokumente seiner Verwaltung grundsätzlich allen Personen offenzulegen (Verwaltungstransparenz und Informationsfreiheit), als auch den Zugang zu Sitzungen der Öffentlichkeit, d. h. jedem, zu gewähren.

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  • Das Öffentlichkeitsprinzip bezeichnet die Grundentscheidung eines Gemeinwesens, die Dokumente seiner Verwaltung grundsätzlich allen Personen offenzulegen (Verwaltungstransparenz und Informationsfreiheit), als auch den Zugang zu Sitzungen der Öffentlichkeit, d. h. jedem, zu gewähren. (de)
  • Das Öffentlichkeitsprinzip bezeichnet die Grundentscheidung eines Gemeinwesens, die Dokumente seiner Verwaltung grundsätzlich allen Personen offenzulegen (Verwaltungstransparenz und Informationsfreiheit), als auch den Zugang zu Sitzungen der Öffentlichkeit, d. h. jedem, zu gewähren. (de)
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  • Das Öffentlichkeitsprinzip bezeichnet die Grundentscheidung eines Gemeinwesens, die Dokumente seiner Verwaltung grundsätzlich allen Personen offenzulegen (Verwaltungstransparenz und Informationsfreiheit), als auch den Zugang zu Sitzungen der Öffentlichkeit, d. h. jedem, zu gewähren. (de)
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  • Öffentlichkeitsprinzip (de)
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