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- Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen des öffentlichen Rechts. Der Begriff wird beispielsweise im Zusammenhang mit Organisationen verwendet, die aufgrund des öffentlichen Rechts eingerichtet sind und daher keiner der Rechtsformen des Privatrechts (vgl. den Typenzwang im Gesellschaftsrecht) zuzuordnen ist. Das Adjektiv wird aber auch für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Handlungsformen, wie Verwaltungsakte, verwendet. Beispiele für Rechtsformen des öffentlichen Rechts:
* Gebietskörperschaft
* Körperschaft des öffentlichen Rechts
* Anstalt des öffentlichen Rechts
* Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland, Österreich), Öffentlich-rechtliche Stiftung (Schweiz, hier auch als Stiftungsverein) Typischerweise öffentlich-rechtlich verfasst sind:
* der öffentlich-rechtliche Rundfunk,
* öffentlich-rechtliche Kreditinstitute sowie
* öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen (de)
- Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen des öffentlichen Rechts. Der Begriff wird beispielsweise im Zusammenhang mit Organisationen verwendet, die aufgrund des öffentlichen Rechts eingerichtet sind und daher keiner der Rechtsformen des Privatrechts (vgl. den Typenzwang im Gesellschaftsrecht) zuzuordnen ist. Das Adjektiv wird aber auch für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Handlungsformen, wie Verwaltungsakte, verwendet. Beispiele für Rechtsformen des öffentlichen Rechts:
* Gebietskörperschaft
* Körperschaft des öffentlichen Rechts
* Anstalt des öffentlichen Rechts
* Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland, Österreich), Öffentlich-rechtliche Stiftung (Schweiz, hier auch als Stiftungsverein) Typischerweise öffentlich-rechtlich verfasst sind:
* der öffentlich-rechtliche Rundfunk,
* öffentlich-rechtliche Kreditinstitute sowie
* öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen (de)
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- Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen des öffentlichen Rechts. Der Begriff wird beispielsweise im Zusammenhang mit Organisationen verwendet, die aufgrund des öffentlichen Rechts eingerichtet sind und daher keiner der Rechtsformen des Privatrechts (vgl. den Typenzwang im Gesellschaftsrecht) zuzuordnen ist. Das Adjektiv wird aber auch für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Handlungsformen, wie Verwaltungsakte, verwendet. Beispiele für Rechtsformen des öffentlichen Rechts: Typischerweise öffentlich-rechtlich verfasst sind: (de)
- Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen des öffentlichen Rechts. Der Begriff wird beispielsweise im Zusammenhang mit Organisationen verwendet, die aufgrund des öffentlichen Rechts eingerichtet sind und daher keiner der Rechtsformen des Privatrechts (vgl. den Typenzwang im Gesellschaftsrecht) zuzuordnen ist. Das Adjektiv wird aber auch für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Handlungsformen, wie Verwaltungsakte, verwendet. Beispiele für Rechtsformen des öffentlichen Rechts: Typischerweise öffentlich-rechtlich verfasst sind: (de)
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- Öffentlich-rechtlich (de)
- Öffentlich-rechtlich (de)
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