Als Zählkind wird in Deutschland bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Der Vorteil ergibt sich daher nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf maximal vier Kinder. Da der Kinderfreibetrag konstant ist, ergibt sich der Vorteil bei Geltendmachung des Freibetrags im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht.

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  • Als Zählkind wird in Deutschland bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Der Vorteil liegt darin, dass die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird und in diesem Fall ein höheres Kindergeld ausbezahlt wird. Das Kindergeld erhöht sich, weil der Kindergeldbetrag ab dem 3. Kind von 190 auf 196 Euro, und ab 4. Kind von 196 auf 221 Euro heraufgesetzt wird (Stand: Januar 2016). Indem ein älteres Kind, für das ein anderer vorrangig Berechtigter das Kindergeld erhält, mitgezählt wird, kann sich der Kindergeldanspruch für ein jüngeres Kind erhöhen. Die Kinder sind dabei streng nach der Reihe ihres Lebensalters zu zählen. Der Vorteil ergibt sich daher nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf maximal vier Kinder. Da der Kinderfreibetrag konstant ist, ergibt sich der Vorteil bei Geltendmachung des Freibetrags im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht. (de)
  • Als Zählkind wird in Deutschland bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Der Vorteil liegt darin, dass die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird und in diesem Fall ein höheres Kindergeld ausbezahlt wird. Das Kindergeld erhöht sich, weil der Kindergeldbetrag ab dem 3. Kind von 190 auf 196 Euro, und ab 4. Kind von 196 auf 221 Euro heraufgesetzt wird (Stand: Januar 2016). Indem ein älteres Kind, für das ein anderer vorrangig Berechtigter das Kindergeld erhält, mitgezählt wird, kann sich der Kindergeldanspruch für ein jüngeres Kind erhöhen. Die Kinder sind dabei streng nach der Reihe ihres Lebensalters zu zählen. Der Vorteil ergibt sich daher nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf maximal vier Kinder. Da der Kinderfreibetrag konstant ist, ergibt sich der Vorteil bei Geltendmachung des Freibetrags im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht. (de)
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  • Als Zählkind wird in Deutschland bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Der Vorteil ergibt sich daher nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf maximal vier Kinder. Da der Kinderfreibetrag konstant ist, ergibt sich der Vorteil bei Geltendmachung des Freibetrags im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht. (de)
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  • Zählkind (de)
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