Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Das „Verfahren zur Einholung einer Zweitmeinung“ wurde in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (§ 73d SGBV ) aufgenommen. Details regelte ab Oktober 2008 der Gemeinsame Bundesausschuss in der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) . Das Verfahren betraf die Verschreibung von sogenannten „besonderen Arzneimitteln“, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Ein Vertragsarzt durfte nur in Ausnahmefällen von den Festlegungen in der Arzneimittel-Richtlinie abweichen. (de)
- Das „Verfahren zur Einholung einer Zweitmeinung“ wurde in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (§ 73d SGBV ) aufgenommen. Details regelte ab Oktober 2008 der Gemeinsame Bundesausschuss in der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) . Das Verfahren betraf die Verschreibung von sogenannten „besonderen Arzneimitteln“, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Ein Vertragsarzt durfte nur in Ausnahmefällen von den Festlegungen in der Arzneimittel-Richtlinie abweichen. (de)
|
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Das „Verfahren zur Einholung einer Zweitmeinung“ wurde in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (§ 73d SGBV ) aufgenommen. Details regelte ab Oktober 2008 der Gemeinsame Bundesausschuss in der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) . Das Verfahren betraf die Verschreibung von sogenannten „besonderen Arzneimitteln“, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Ein Vertragsarzt durfte nur in Ausnahmefällen von den Festlegungen in der Arzneimittel-Richtlinie abweichen. (de)
- Das „Verfahren zur Einholung einer Zweitmeinung“ wurde in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (§ 73d SGBV ) aufgenommen. Details regelte ab Oktober 2008 der Gemeinsame Bundesausschuss in der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) . Das Verfahren betraf die Verschreibung von sogenannten „besonderen Arzneimitteln“, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Ein Vertragsarzt durfte nur in Ausnahmefällen von den Festlegungen in der Arzneimittel-Richtlinie abweichen. (de)
|
rdfs:label
|
- Zweitmeinungsverfahren in der Arzneimittel-Richtlinie (de)
- Zweitmeinungsverfahren in der Arzneimittel-Richtlinie (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |