Der Begriff Zuzugssperre verweist auf verschiedene historische deutsche Gesetze und Regelungen, die den möglichen Zuzug zu bestimmten Gebieten oder zur BRD/Deutschland zeitweilig begrenzten. * Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in verschiedenen westdeutschen Großstädten, darunter Hamburg und Bremen, eine Zuzugsperre für Flüchtlinge ausgesprochen. In Hamburg trat diese am 1. April 1946 in Kraft und endete 1950; zu den abgewiesenen Personen gehörten unter anderem der Schriftsteller Walter Kempowski. * Ab 1975 wurde Ausländern nach dem Willen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Zuzug in Gebiete mit einem hohen Ausländeranteil (als Obergrenze wurden damals 12 % benannt) verboten. Betroffene Bezirke befanden sich damals unter anderem in den Städten Köln, Frankfurt/Main, Westberli

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  • Der Begriff Zuzugssperre verweist auf verschiedene historische deutsche Gesetze und Regelungen, die den möglichen Zuzug zu bestimmten Gebieten oder zur BRD/Deutschland zeitweilig begrenzten. * Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in verschiedenen westdeutschen Großstädten, darunter Hamburg und Bremen, eine Zuzugsperre für Flüchtlinge ausgesprochen. In Hamburg trat diese am 1. April 1946 in Kraft und endete 1950; zu den abgewiesenen Personen gehörten unter anderem der Schriftsteller Walter Kempowski. * Ab 1975 wurde Ausländern nach dem Willen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Zuzug in Gebiete mit einem hohen Ausländeranteil (als Obergrenze wurden damals 12 % benannt) verboten. Betroffene Bezirke befanden sich damals unter anderem in den Städten Köln, Frankfurt/Main, Westberlin und München. Begründet wurde die Beschränkung mit den „Belangen der Bundesrepublik“, die im Ausländergesetz von 1965 definiert wurden. Ziel des Gesetzes war damals, Populationsballungen zu vermeiden. In Berlin wurde am 1. Januar 1975 eine solche Ausländer-Zuzugsperre für die Stadtteile Kreuzberg (damals ca. 30 % Ausländeranteil), Wedding (18 %) und Tiergarten (17 %) erlassen. Die Durchsetzung erwies sich aber als schwierig, zudem war das Gesetz auch politisch umstritten und nicht erfolgreich; es wurde spätestens 1980 ausgesetzt. * Die Regierung Schröder setze bei der Osterweiterung der EU eine befristete Übergangssperre für den Zuzug von Personen aus den neuen Mitgliedsstaaten durch; diese oft auch Zuzugssperre genannte Regelung war heftig umstritten und galt von 2003 bis 2014. Anlässlich eines Urteils des Europäischer Gerichtshofs von 2016 zogen Medien eine Analogie zwischen der Zuzugsperre der 1970er Jahre und der derzeitigen Residenzpflicht für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete beziehungsweise der Wohnsitzauflage. (de)
  • Der Begriff Zuzugssperre verweist auf verschiedene historische deutsche Gesetze und Regelungen, die den möglichen Zuzug zu bestimmten Gebieten oder zur BRD/Deutschland zeitweilig begrenzten. * Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in verschiedenen westdeutschen Großstädten, darunter Hamburg und Bremen, eine Zuzugsperre für Flüchtlinge ausgesprochen. In Hamburg trat diese am 1. April 1946 in Kraft und endete 1950; zu den abgewiesenen Personen gehörten unter anderem der Schriftsteller Walter Kempowski. * Ab 1975 wurde Ausländern nach dem Willen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Zuzug in Gebiete mit einem hohen Ausländeranteil (als Obergrenze wurden damals 12 % benannt) verboten. Betroffene Bezirke befanden sich damals unter anderem in den Städten Köln, Frankfurt/Main, Westberlin und München. Begründet wurde die Beschränkung mit den „Belangen der Bundesrepublik“, die im Ausländergesetz von 1965 definiert wurden. Ziel des Gesetzes war damals, Populationsballungen zu vermeiden. In Berlin wurde am 1. Januar 1975 eine solche Ausländer-Zuzugsperre für die Stadtteile Kreuzberg (damals ca. 30 % Ausländeranteil), Wedding (18 %) und Tiergarten (17 %) erlassen. Die Durchsetzung erwies sich aber als schwierig, zudem war das Gesetz auch politisch umstritten und nicht erfolgreich; es wurde spätestens 1980 ausgesetzt. * Die Regierung Schröder setze bei der Osterweiterung der EU eine befristete Übergangssperre für den Zuzug von Personen aus den neuen Mitgliedsstaaten durch; diese oft auch Zuzugssperre genannte Regelung war heftig umstritten und galt von 2003 bis 2014. Anlässlich eines Urteils des Europäischer Gerichtshofs von 2016 zogen Medien eine Analogie zwischen der Zuzugsperre der 1970er Jahre und der derzeitigen Residenzpflicht für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete beziehungsweise der Wohnsitzauflage. (de)
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  • Der Begriff Zuzugssperre verweist auf verschiedene historische deutsche Gesetze und Regelungen, die den möglichen Zuzug zu bestimmten Gebieten oder zur BRD/Deutschland zeitweilig begrenzten. * Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in verschiedenen westdeutschen Großstädten, darunter Hamburg und Bremen, eine Zuzugsperre für Flüchtlinge ausgesprochen. In Hamburg trat diese am 1. April 1946 in Kraft und endete 1950; zu den abgewiesenen Personen gehörten unter anderem der Schriftsteller Walter Kempowski. * Ab 1975 wurde Ausländern nach dem Willen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Zuzug in Gebiete mit einem hohen Ausländeranteil (als Obergrenze wurden damals 12 % benannt) verboten. Betroffene Bezirke befanden sich damals unter anderem in den Städten Köln, Frankfurt/Main, Westberli (de)
  • Der Begriff Zuzugssperre verweist auf verschiedene historische deutsche Gesetze und Regelungen, die den möglichen Zuzug zu bestimmten Gebieten oder zur BRD/Deutschland zeitweilig begrenzten. * Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in verschiedenen westdeutschen Großstädten, darunter Hamburg und Bremen, eine Zuzugsperre für Flüchtlinge ausgesprochen. In Hamburg trat diese am 1. April 1946 in Kraft und endete 1950; zu den abgewiesenen Personen gehörten unter anderem der Schriftsteller Walter Kempowski. * Ab 1975 wurde Ausländern nach dem Willen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Zuzug in Gebiete mit einem hohen Ausländeranteil (als Obergrenze wurden damals 12 % benannt) verboten. Betroffene Bezirke befanden sich damals unter anderem in den Städten Köln, Frankfurt/Main, Westberli (de)
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  • Zuzugsperre (de)
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