Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit werden in Deutschland und Österreich steuerlich begünstigt. Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden. Der Staat seinerseits verzichtet auf die Lohnbesteuerung des Zuschlags; in Deutschland wird der Zuschlag zudem teilweise sozialversicherungsfrei gestellt.

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  • Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit werden in Deutschland und Österreich steuerlich begünstigt. Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden. Der Staat seinerseits verzichtet auf die Lohnbesteuerung des Zuschlags; in Deutschland wird der Zuschlag zudem teilweise sozialversicherungsfrei gestellt. (de)
  • Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit werden in Deutschland und Österreich steuerlich begünstigt. Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden. Der Staat seinerseits verzichtet auf die Lohnbesteuerung des Zuschlags; in Deutschland wird der Zuschlag zudem teilweise sozialversicherungsfrei gestellt. (de)
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  • Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit werden in Deutschland und Österreich steuerlich begünstigt. Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden. Der Staat seinerseits verzichtet auf die Lohnbesteuerung des Zuschlags; in Deutschland wird der Zuschlag zudem teilweise sozialversicherungsfrei gestellt. (de)
  • Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit werden in Deutschland und Österreich steuerlich begünstigt. Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden. Der Staat seinerseits verzichtet auf die Lohnbesteuerung des Zuschlags; in Deutschland wird der Zuschlag zudem teilweise sozialversicherungsfrei gestellt. (de)
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  • Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (de)
  • Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (de)
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