Zupfinstrumentenmacher ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in einer der beiden Fachrichtungen Gitarrenbau oder Harfenbau mit dreijähriger Ausbildungsdauer. Die Berufsbezeichnung umfasst als Teildisziplinen die Herstellung von Zupfinstrumenten (in alphabetischer Reihenfolge) In der Praxis spezialisiert sich der Zupfinstrumentenmacher meist, und es entstehen Fachwerkstätten für Lauten-/Gitarrenbau (oftmals weiter unterteilt), für Mandolinen-/Mandolenbau, Zither- und Hackbrettbau sowie für den Harfenbau.

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  • Zupfinstrumentenmacher ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in einer der beiden Fachrichtungen Gitarrenbau oder Harfenbau mit dreijähriger Ausbildungsdauer. Die Berufsbezeichnung umfasst als Teildisziplinen die Herstellung von Zupfinstrumenten (in alphabetischer Reihenfolge) In der Praxis spezialisiert sich der Zupfinstrumentenmacher meist, und es entstehen Fachwerkstätten für Lauten-/Gitarrenbau (oftmals weiter unterteilt), für Mandolinen-/Mandolenbau, Zither- und Hackbrettbau sowie für den Harfenbau. Der Beruf ist verwandt mit dem des Geigenbauers und kann in Deutschland an der Berufs- und Berufsfachschule „Vogtländischer Musikinstrumentenbau“ Klingenthal und an der Staatlichen Berufsfach- und Fachschule für Geigenbau und Zupfinstrumentenmacher in Mittenwald erlernt werden. Weiterhin bietet die Westsächsische Hochschule Zwickau – Außenstelle Markneukirchen den Studiengang Musikinstrumentenbau mit einer Spezialisierung auf Zupfinstrumente an. Seit der Handwerksrechtsnovelle 2004 gehört der Zupfinstrumentenbau zu den zulassungsfreien Handwerken, die keinen Befähigungsnachweis erfordern. Zur Ausbildung berechtigt seither die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden durch die zuständige Handwerkskammer auf Antrag. (de)
  • Zupfinstrumentenmacher ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in einer der beiden Fachrichtungen Gitarrenbau oder Harfenbau mit dreijähriger Ausbildungsdauer. Die Berufsbezeichnung umfasst als Teildisziplinen die Herstellung von Zupfinstrumenten (in alphabetischer Reihenfolge) In der Praxis spezialisiert sich der Zupfinstrumentenmacher meist, und es entstehen Fachwerkstätten für Lauten-/Gitarrenbau (oftmals weiter unterteilt), für Mandolinen-/Mandolenbau, Zither- und Hackbrettbau sowie für den Harfenbau. Der Beruf ist verwandt mit dem des Geigenbauers und kann in Deutschland an der Berufs- und Berufsfachschule „Vogtländischer Musikinstrumentenbau“ Klingenthal und an der Staatlichen Berufsfach- und Fachschule für Geigenbau und Zupfinstrumentenmacher in Mittenwald erlernt werden. Weiterhin bietet die Westsächsische Hochschule Zwickau – Außenstelle Markneukirchen den Studiengang Musikinstrumentenbau mit einer Spezialisierung auf Zupfinstrumente an. Seit der Handwerksrechtsnovelle 2004 gehört der Zupfinstrumentenbau zu den zulassungsfreien Handwerken, die keinen Befähigungsnachweis erfordern. Zur Ausbildung berechtigt seither die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden durch die zuständige Handwerkskammer auf Antrag. (de)
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  • Zupfinstrumentenmacher ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in einer der beiden Fachrichtungen Gitarrenbau oder Harfenbau mit dreijähriger Ausbildungsdauer. Die Berufsbezeichnung umfasst als Teildisziplinen die Herstellung von Zupfinstrumenten (in alphabetischer Reihenfolge) In der Praxis spezialisiert sich der Zupfinstrumentenmacher meist, und es entstehen Fachwerkstätten für Lauten-/Gitarrenbau (oftmals weiter unterteilt), für Mandolinen-/Mandolenbau, Zither- und Hackbrettbau sowie für den Harfenbau. (de)
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  • Zupfinstrumentenmacher (de)
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