Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz heißt eine Leitlinie der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Sie wurde von der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda 2002 erlassen und regelt die Ausführung des päpstlichen Dekrets Sacramentorum sanctitatis tutela aus dem Vorjahr. Sie beschreibt den empfohlenen Ablauf der innerkirchlichen Untersuchung und die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen bei erwiesenen Fällen. Nach dieser Leitlinie sollen Geistliche, die wegen erwiesenen sexuellen Missbrauchs mit einer Kirchenstrafe belegt worden sind, nicht mehr in Bereichen eingesetzt werden, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen. Die Leitlinien wurden im August 2010 reformiert.

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  • Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz heißt eine Leitlinie der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Sie wurde von der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda 2002 erlassen und regelt die Ausführung des päpstlichen Dekrets Sacramentorum sanctitatis tutela aus dem Vorjahr. Sie beschreibt den empfohlenen Ablauf der innerkirchlichen Untersuchung und die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen bei erwiesenen Fällen. Nach dieser Leitlinie sollen Geistliche, die wegen erwiesenen sexuellen Missbrauchs mit einer Kirchenstrafe belegt worden sind, nicht mehr in Bereichen eingesetzt werden, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen. Die Leitlinien wurden im August 2010 reformiert. (de)
  • Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz heißt eine Leitlinie der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Sie wurde von der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda 2002 erlassen und regelt die Ausführung des päpstlichen Dekrets Sacramentorum sanctitatis tutela aus dem Vorjahr. Sie beschreibt den empfohlenen Ablauf der innerkirchlichen Untersuchung und die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen bei erwiesenen Fällen. Nach dieser Leitlinie sollen Geistliche, die wegen erwiesenen sexuellen Missbrauchs mit einer Kirchenstrafe belegt worden sind, nicht mehr in Bereichen eingesetzt werden, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen. Die Leitlinien wurden im August 2010 reformiert. (de)
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