Als Zollplombe bezeichnet man in Deutschland den aus einem Aluminiumstück mit zwei Löchern und einer rot-grünen Schnur mit eingedrehtem Metalldraht bestehenden Zoll-Verschluss, der eine Warensendung nach Inspektion durch die Zollbehörde vor unbefugtem Zugriff schützt. Das Aluminiumstück (Plombe), durch welches die Zollschnur gefädelt wurde, wird mit einer Plombierzange verschlossen. Diese Zange prägt das Aluminium mit einem aus einem Buchstaben und einer Zahlenkombination bestehenden Kürzel, welches einmalig vergeben ist. Dadurch ist die Nämlichkeit der verschlossenen Ware gesichert.

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  • Als Zollplombe bezeichnet man in Deutschland den aus einem Aluminiumstück mit zwei Löchern und einer rot-grünen Schnur mit eingedrehtem Metalldraht bestehenden Zoll-Verschluss, der eine Warensendung nach Inspektion durch die Zollbehörde vor unbefugtem Zugriff schützt. Das Aluminiumstück (Plombe), durch welches die Zollschnur gefädelt wurde, wird mit einer Plombierzange verschlossen. Diese Zange prägt das Aluminium mit einem aus einem Buchstaben und einer Zahlenkombination bestehenden Kürzel, welches einmalig vergeben ist. Dadurch ist die Nämlichkeit der verschlossenen Ware gesichert. Genutzt wird die Zollplombe hauptsächlich bei den Versandverfahren T1, T2, Carnet TIR und beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands mit begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) oder bei der Verwendung des Kontrollexemplars T5 im Erstattungsverfahren. Es wird unterschieden zwischen dem Raumverschluss (RV, ein Container, ein Beförderungsmittel, eine Tankluke usw. wird mittels Zollplombe versiegelt) und dem Packstückverschluss (PV, beispielsweise bei Kisten und Transportpaletten) Ein unerlaubtes Entfernen der Plombe ist nach deutschem Recht als Siegelbruch strafbar. Eine Ausnahme hiervon stellt das Entfernen der Siegel durch Firmen dar, die im Besitz einer Erlaubnis ihres Hauptzollamtes (Bewilligung „Zugelassener Empfänger“) sind. (de)
  • Als Zollplombe bezeichnet man in Deutschland den aus einem Aluminiumstück mit zwei Löchern und einer rot-grünen Schnur mit eingedrehtem Metalldraht bestehenden Zoll-Verschluss, der eine Warensendung nach Inspektion durch die Zollbehörde vor unbefugtem Zugriff schützt. Das Aluminiumstück (Plombe), durch welches die Zollschnur gefädelt wurde, wird mit einer Plombierzange verschlossen. Diese Zange prägt das Aluminium mit einem aus einem Buchstaben und einer Zahlenkombination bestehenden Kürzel, welches einmalig vergeben ist. Dadurch ist die Nämlichkeit der verschlossenen Ware gesichert. Genutzt wird die Zollplombe hauptsächlich bei den Versandverfahren T1, T2, Carnet TIR und beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands mit begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) oder bei der Verwendung des Kontrollexemplars T5 im Erstattungsverfahren. Es wird unterschieden zwischen dem Raumverschluss (RV, ein Container, ein Beförderungsmittel, eine Tankluke usw. wird mittels Zollplombe versiegelt) und dem Packstückverschluss (PV, beispielsweise bei Kisten und Transportpaletten) Ein unerlaubtes Entfernen der Plombe ist nach deutschem Recht als Siegelbruch strafbar. Eine Ausnahme hiervon stellt das Entfernen der Siegel durch Firmen dar, die im Besitz einer Erlaubnis ihres Hauptzollamtes (Bewilligung „Zugelassener Empfänger“) sind. (de)
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  • Als Zollplombe bezeichnet man in Deutschland den aus einem Aluminiumstück mit zwei Löchern und einer rot-grünen Schnur mit eingedrehtem Metalldraht bestehenden Zoll-Verschluss, der eine Warensendung nach Inspektion durch die Zollbehörde vor unbefugtem Zugriff schützt. Das Aluminiumstück (Plombe), durch welches die Zollschnur gefädelt wurde, wird mit einer Plombierzange verschlossen. Diese Zange prägt das Aluminium mit einem aus einem Buchstaben und einer Zahlenkombination bestehenden Kürzel, welches einmalig vergeben ist. Dadurch ist die Nämlichkeit der verschlossenen Ware gesichert. (de)
  • Als Zollplombe bezeichnet man in Deutschland den aus einem Aluminiumstück mit zwei Löchern und einer rot-grünen Schnur mit eingedrehtem Metalldraht bestehenden Zoll-Verschluss, der eine Warensendung nach Inspektion durch die Zollbehörde vor unbefugtem Zugriff schützt. Das Aluminiumstück (Plombe), durch welches die Zollschnur gefädelt wurde, wird mit einer Plombierzange verschlossen. Diese Zange prägt das Aluminium mit einem aus einem Buchstaben und einer Zahlenkombination bestehenden Kürzel, welches einmalig vergeben ist. Dadurch ist die Nämlichkeit der verschlossenen Ware gesichert. (de)
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  • Zollplombe (de)
  • Zollplombe (de)
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