Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist. Adelung definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist."

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  • Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist. Adelung definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist." (de)
  • Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist. Adelung definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist." (de)
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  • Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist. Adelung definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist." (de)
  • Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist. Adelung definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist." (de)
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  • Zinsbauer (de)
  • Zinsbauer (de)
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