Zepterlehen waren, nach dem Wormser Konkordat von 1122, im Heiligen Römischen Reich Lehen des Königs bzw. Kaisers an geistliche Fürsten. Weltliche Fürsten erhielten dagegen so genannte Fahnenlehen, die die Verpflichtung zur Folge des Heerbanns einschlossen. Siehe auch: Lehnswesen.

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  • Zepterlehen waren, nach dem Wormser Konkordat von 1122, im Heiligen Römischen Reich Lehen des Königs bzw. Kaisers an geistliche Fürsten. Weltliche Fürsten erhielten dagegen so genannte Fahnenlehen, die die Verpflichtung zur Folge des Heerbanns einschlossen. Als Ergebnis des Wormser Konkordats wurde bezüglich des Investiturstreits entschieden, dass hinfort der König bzw. Kaiser auf die Investitur der Bischöfe und Äbte mit Ring und Stab, den Symbolen ihrer religiösen Rechte und Verpflichtungen, verzichtete und sie stattdessen mit dem Zepter als Symbol ihrer Regalien und temporalen Rechte investierte. Siehe auch: Lehnswesen. (de)
  • Zepterlehen waren, nach dem Wormser Konkordat von 1122, im Heiligen Römischen Reich Lehen des Königs bzw. Kaisers an geistliche Fürsten. Weltliche Fürsten erhielten dagegen so genannte Fahnenlehen, die die Verpflichtung zur Folge des Heerbanns einschlossen. Als Ergebnis des Wormser Konkordats wurde bezüglich des Investiturstreits entschieden, dass hinfort der König bzw. Kaiser auf die Investitur der Bischöfe und Äbte mit Ring und Stab, den Symbolen ihrer religiösen Rechte und Verpflichtungen, verzichtete und sie stattdessen mit dem Zepter als Symbol ihrer Regalien und temporalen Rechte investierte. Siehe auch: Lehnswesen. (de)
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  • Zepterlehen waren, nach dem Wormser Konkordat von 1122, im Heiligen Römischen Reich Lehen des Königs bzw. Kaisers an geistliche Fürsten. Weltliche Fürsten erhielten dagegen so genannte Fahnenlehen, die die Verpflichtung zur Folge des Heerbanns einschlossen. Siehe auch: Lehnswesen. (de)
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  • Zepterlehen (de)
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