Ein Zentralverwahrer innerhalb der Europäischen Union (Zentralverwahrer EU oder englisch: European Central Securities Depository, ECSD) ist eine juristische Person gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) über die Zentralverwahrung von Wertpapieren, die am 17. September 2014 in Kraft getreten ist. Durch die Zentralverwahrer-Verordnung und die einheitliche Zulassung von Zentralverwahrern in der Europäischen Union werden Wertpapier-Lieferungen und –Abrechnungen in der EU verbessert sowie das bisherige Wertpapierrecht grundlegend harmonisiert und einheitlich unionsweit reguliert.

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  • Ein Zentralverwahrer innerhalb der Europäischen Union (Zentralverwahrer EU oder englisch: European Central Securities Depository, ECSD) ist eine juristische Person gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) über die Zentralverwahrung von Wertpapieren, die am 17. September 2014 in Kraft getreten ist. Durch die Zentralverwahrer-Verordnung und die einheitliche Zulassung von Zentralverwahrern in der Europäischen Union werden Wertpapier-Lieferungen und –Abrechnungen in der EU verbessert sowie das bisherige Wertpapierrecht grundlegend harmonisiert und einheitlich unionsweit reguliert. Die Europäische Union beabsichtigt mit dieser Verordnung und der Vereinheitlichung der Regelungen über die Zentralverwahrer in der EU eine Stärkung der zentralen Marktinfrastrukturen in Europa und Stabilisierung der Märkte auch in Krisenzeiten. (de)
  • Ein Zentralverwahrer innerhalb der Europäischen Union (Zentralverwahrer EU oder englisch: European Central Securities Depository, ECSD) ist eine juristische Person gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) über die Zentralverwahrung von Wertpapieren, die am 17. September 2014 in Kraft getreten ist. Durch die Zentralverwahrer-Verordnung und die einheitliche Zulassung von Zentralverwahrern in der Europäischen Union werden Wertpapier-Lieferungen und –Abrechnungen in der EU verbessert sowie das bisherige Wertpapierrecht grundlegend harmonisiert und einheitlich unionsweit reguliert. Die Europäische Union beabsichtigt mit dieser Verordnung und der Vereinheitlichung der Regelungen über die Zentralverwahrer in der EU eine Stärkung der zentralen Marktinfrastrukturen in Europa und Stabilisierung der Märkte auch in Krisenzeiten. (de)
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  • Ein Zentralverwahrer innerhalb der Europäischen Union (Zentralverwahrer EU oder englisch: European Central Securities Depository, ECSD) ist eine juristische Person gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) über die Zentralverwahrung von Wertpapieren, die am 17. September 2014 in Kraft getreten ist. Durch die Zentralverwahrer-Verordnung und die einheitliche Zulassung von Zentralverwahrern in der Europäischen Union werden Wertpapier-Lieferungen und –Abrechnungen in der EU verbessert sowie das bisherige Wertpapierrecht grundlegend harmonisiert und einheitlich unionsweit reguliert. (de)
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  • Zentralverwahrer (EU) (de)
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