Das Zentralgericht des Heeres (teilweise abgekürzt ZdH und ZGH) war ein von 11. April 1944 bis zum Kriegsende existierendes Gericht der Wehrmachtjustiz. Es ging aus dem Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin hervor, ersetzte es aber nicht. Es hatte seinen Hauptsitz in Berlin, eine Außenstelle in Wien und in verschiedenen Städten des Dritten Reiches Fahndungsstellen.

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  • Das Zentralgericht des Heeres (teilweise abgekürzt ZdH und ZGH) war ein von 11. April 1944 bis zum Kriegsende existierendes Gericht der Wehrmachtjustiz. Es ging aus dem Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin hervor, ersetzte es aber nicht. Es hatte seinen Hauptsitz in Berlin, eine Außenstelle in Wien und in verschiedenen Städten des Dritten Reiches Fahndungsstellen. Wichtige Verfahren waren jene gegen Matthias Lackas, Karl Heinz Moldt und Eberhard Ritter. Eines der letzten Verfahren, das vor dem Gericht stattfand, war das gegen den Wehrmachtangehörigen, Autor und Kabarettisten Wolfgang Borchert. (de)
  • Das Zentralgericht des Heeres (teilweise abgekürzt ZdH und ZGH) war ein von 11. April 1944 bis zum Kriegsende existierendes Gericht der Wehrmachtjustiz. Es ging aus dem Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin hervor, ersetzte es aber nicht. Es hatte seinen Hauptsitz in Berlin, eine Außenstelle in Wien und in verschiedenen Städten des Dritten Reiches Fahndungsstellen. Wichtige Verfahren waren jene gegen Matthias Lackas, Karl Heinz Moldt und Eberhard Ritter. Eines der letzten Verfahren, das vor dem Gericht stattfand, war das gegen den Wehrmachtangehörigen, Autor und Kabarettisten Wolfgang Borchert. (de)
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  • Das Zentralgericht des Heeres (teilweise abgekürzt ZdH und ZGH) war ein von 11. April 1944 bis zum Kriegsende existierendes Gericht der Wehrmachtjustiz. Es ging aus dem Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin hervor, ersetzte es aber nicht. Es hatte seinen Hauptsitz in Berlin, eine Außenstelle in Wien und in verschiedenen Städten des Dritten Reiches Fahndungsstellen. (de)
  • Das Zentralgericht des Heeres (teilweise abgekürzt ZdH und ZGH) war ein von 11. April 1944 bis zum Kriegsende existierendes Gericht der Wehrmachtjustiz. Es ging aus dem Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin hervor, ersetzte es aber nicht. Es hatte seinen Hauptsitz in Berlin, eine Außenstelle in Wien und in verschiedenen Städten des Dritten Reiches Fahndungsstellen. (de)
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  • Zentralgericht des Heeres (de)
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