Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Es bildet zusammen mit dem Ersten und dem Vierten Buch die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Jobcenter, der Sozialämter, der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger, der Pflegekassen und der Jugendämter und hat daher erhebliche praktische Bedeutung.

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  • Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Es bildet zusammen mit dem Ersten und dem Vierten Buch die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Jobcenter, der Sozialämter, der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger, der Pflegekassen und der Jugendämter und hat daher erhebliche praktische Bedeutung. (de)
  • Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Es bildet zusammen mit dem Ersten und dem Vierten Buch die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Jobcenter, der Sozialämter, der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger, der Pflegekassen und der Jugendämter und hat daher erhebliche praktische Bedeutung. (de)
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  • Bundesrepublik Deutschland
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  • E038
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  • 1981-01-01 (xsd:date)
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  • 2017-01-01 (xsd:date)
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  • Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
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  • Art. 23 G vom 13. Oktober 2016
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  • Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz –
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  • Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Es bildet zusammen mit dem Ersten und dem Vierten Buch die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Jobcenter, der Sozialämter, der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger, der Pflegekassen und der Jugendämter und hat daher erhebliche praktische Bedeutung. (de)
  • Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Es bildet zusammen mit dem Ersten und dem Vierten Buch die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Jobcenter, der Sozialämter, der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger, der Pflegekassen und der Jugendämter und hat daher erhebliche praktische Bedeutung. (de)
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  • Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (de)
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