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- Das Wappen der Bundeshauptstadt Wien zeigt in einem roten Schild ein weißes Kreuz (§ 1 (1) Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien). Das heutige Wappen war ursprünglich der Bindenschild des doppelköpfigen Adlerwappens aus der Kaiserzeit. Die Bezirke der Stadt führen eigene Bezirkswappen, die sie zur Darstellung der Bezirke verwenden können. Das Gesetz, § 1. (2) sieht eine zweite Form des Wappens vor: Das Wappen kann auch in Form eines Brustschildes in der Figur eines schwarzen, golden bewehrten Adlers verwendet werden. Diese Form des Wappens ist der Verwendung durch die Organe der Gemeinde Wien und des Landes Wien vorbehalten. Der Adler wird auch im Siegel von Wien gezeigt. § 2. (1) Das Siegel der Bundeshauptstadt Wien zeigt das Wappen im Brustschild eines Adlers. Als Umschrift des Siegels ist die Wortfolge „Bundeshauptstadt Wien“ oder die Bezeichnung des Organes der Gemeinde Wien oder des Landes Wien einzufügen, welches das Siegel verwendet. In dieser Form darf das Wappen nur von den Organen der Gemeinde Wien oder des Landes Wien verwendet werden. Das Gleiche gilt für das Siegel. Obwohl das Gesetz die Verwendung des einköpfigen Adlers mit Bindenschild vorsieht, wird es kaum in der Öffentlichkeit verwendet. (de)
- Das Wappen der Bundeshauptstadt Wien zeigt in einem roten Schild ein weißes Kreuz (§ 1 (1) Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien). Das heutige Wappen war ursprünglich der Bindenschild des doppelköpfigen Adlerwappens aus der Kaiserzeit. Die Bezirke der Stadt führen eigene Bezirkswappen, die sie zur Darstellung der Bezirke verwenden können. Das Gesetz, § 1. (2) sieht eine zweite Form des Wappens vor: Das Wappen kann auch in Form eines Brustschildes in der Figur eines schwarzen, golden bewehrten Adlers verwendet werden. Diese Form des Wappens ist der Verwendung durch die Organe der Gemeinde Wien und des Landes Wien vorbehalten. Der Adler wird auch im Siegel von Wien gezeigt. § 2. (1) Das Siegel der Bundeshauptstadt Wien zeigt das Wappen im Brustschild eines Adlers. Als Umschrift des Siegels ist die Wortfolge „Bundeshauptstadt Wien“ oder die Bezeichnung des Organes der Gemeinde Wien oder des Landes Wien einzufügen, welches das Siegel verwendet. In dieser Form darf das Wappen nur von den Organen der Gemeinde Wien oder des Landes Wien verwendet werden. Das Gleiche gilt für das Siegel. Obwohl das Gesetz die Verwendung des einköpfigen Adlers mit Bindenschild vorsieht, wird es kaum in der Öffentlichkeit verwendet. (de)
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- Das Wappen der Stadt Wien
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- Das Wappen der Stadt Wien
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- in den Mittheilungen der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, Band 11, 1866.
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- Das Wappen der Bundeshauptstadt Wien zeigt in einem roten Schild ein weißes Kreuz (§ 1 (1) Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien). Das heutige Wappen war ursprünglich der Bindenschild des doppelköpfigen Adlerwappens aus der Kaiserzeit. Die Bezirke der Stadt führen eigene Bezirkswappen, die sie zur Darstellung der Bezirke verwenden können. (de)
- Das Wappen der Bundeshauptstadt Wien zeigt in einem roten Schild ein weißes Kreuz (§ 1 (1) Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien). Das heutige Wappen war ursprünglich der Bindenschild des doppelköpfigen Adlerwappens aus der Kaiserzeit. Die Bezirke der Stadt führen eigene Bezirkswappen, die sie zur Darstellung der Bezirke verwenden können. (de)
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- Wiener Wappen (de)
- Wiener Wappen (de)
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