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- Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind:
* Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden
* Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung
* Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme")
* Widerrechtlichkeit der Entnahme Widerrechtlichkeit der Entnahme besteht dann, wenn die Anmeldung ohne Einwilligung des Erfindungsbesitzers, dem die Erfindung entnommen wurde, erfolgt ist. (de)
- Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind:
* Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden
* Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung
* Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme")
* Widerrechtlichkeit der Entnahme Widerrechtlichkeit der Entnahme besteht dann, wenn die Anmeldung ohne Einwilligung des Erfindungsbesitzers, dem die Erfindung entnommen wurde, erfolgt ist. (de)
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- Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind:
* Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden
* Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung
* Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme")
* Widerrechtlichkeit der Entnahme (de)
- Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind:
* Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden
* Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung
* Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme")
* Widerrechtlichkeit der Entnahme (de)
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- Widerrechtliche Entnahme (de)
- Widerrechtliche Entnahme (de)
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