Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind: * Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden * Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung * Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme") * Widerrechtlichkeit der Entnahme

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  • Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind: * Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden * Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung * Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme") * Widerrechtlichkeit der Entnahme Widerrechtlichkeit der Entnahme besteht dann, wenn die Anmeldung ohne Einwilligung des Erfindungsbesitzers, dem die Erfindung entnommen wurde, erfolgt ist. (de)
  • Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind: * Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden * Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung * Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme") * Widerrechtlichkeit der Entnahme Widerrechtlichkeit der Entnahme besteht dann, wenn die Anmeldung ohne Einwilligung des Erfindungsbesitzers, dem die Erfindung entnommen wurde, erfolgt ist. (de)
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  • Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind: * Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden * Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung * Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme") * Widerrechtlichkeit der Entnahme (de)
  • Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten. Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind: * Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden * Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung * Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme") * Widerrechtlichkeit der Entnahme (de)
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  • Widerrechtliche Entnahme (de)
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