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- Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts. Das zentrale internationalen Abkommen zum Urheberrecht, die Revidierte Berner Übereinkunft, setzt den Begriff voraus und definiert lediglich Werkarten. „Die Prüfung im Einzelfall, was als Werk anzusehen ist“, bestimmt sich „nach dem Recht des Schutzlands.“ Das TRIPS-Abkommen und das Welturheberrechtsabkommen enthalten keine eigenen Definitionen, sondern beziehen sich auf die Berner Übereinkunft. (de)
- Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts. Das zentrale internationalen Abkommen zum Urheberrecht, die Revidierte Berner Übereinkunft, setzt den Begriff voraus und definiert lediglich Werkarten. „Die Prüfung im Einzelfall, was als Werk anzusehen ist“, bestimmt sich „nach dem Recht des Schutzlands.“ Das TRIPS-Abkommen und das Welturheberrechtsabkommen enthalten keine eigenen Definitionen, sondern beziehen sich auf die Berner Übereinkunft. (de)
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- Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts. Das zentrale internationalen Abkommen zum Urheberrecht, die Revidierte Berner Übereinkunft, setzt den Begriff voraus und definiert lediglich Werkarten. „Die Prüfung im Einzelfall, was als Werk anzusehen ist“, bestimmt sich „nach dem Recht des Schutzlands.“ Das TRIPS-Abkommen und das Welturheberrechtsabkommen enthalten keine eigenen Definitionen, sondern beziehen sich auf die Berner Übereinkunft. (de)
- Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts. Das zentrale internationalen Abkommen zum Urheberrecht, die Revidierte Berner Übereinkunft, setzt den Begriff voraus und definiert lediglich Werkarten. „Die Prüfung im Einzelfall, was als Werk anzusehen ist“, bestimmt sich „nach dem Recht des Schutzlands.“ Das TRIPS-Abkommen und das Welturheberrechtsabkommen enthalten keine eigenen Definitionen, sondern beziehen sich auf die Berner Übereinkunft. (de)
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- Werk (Urheberrecht) (de)
- Werk (Urheberrecht) (de)
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