Der Begriff Werbeverzicht bezeichnet eine spezifisch österreichische Regelung im Umgang mit der Ablehnung von Postwurfsendungen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Werbemittelverteiler ohne eine gesetzliche Regelung seitens Ämtern und Behörden. Bei der Post und anderen Zustellfirmen findet der sogenannte Werbeverzichtsaufkleber Akzeptanz. Zum Erwerb eines Werbeverzichtsaufklebers muss ein ausreichend frankierter Brief inklusive eines ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückkuverts mit Kennwort „Bitte kein Reklamematerial“ an das Postfach 500 in 1230 Wien gesendet werden.Betreiber des Postfachs ist eine privatrechtliche Vereinigung von Werbemittelzustellern, von der die WKO-Fachgruppe Werbung behauptet, damit in keiner Verbindung zu stehen.Die

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  • Der Begriff Werbeverzicht bezeichnet eine spezifisch österreichische Regelung im Umgang mit der Ablehnung von Postwurfsendungen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Werbemittelverteiler ohne eine gesetzliche Regelung seitens Ämtern und Behörden. Bei der Post und anderen Zustellfirmen findet der sogenannte Werbeverzichtsaufkleber Akzeptanz. Zum Erwerb eines Werbeverzichtsaufklebers muss ein ausreichend frankierter Brief inklusive eines ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückkuverts mit Kennwort „Bitte kein Reklamematerial“ an das Postfach 500 in 1230 Wien gesendet werden.Betreiber des Postfachs ist eine privatrechtliche Vereinigung von Werbemittelzustellern, von der die WKO-Fachgruppe Werbung behauptet, damit in keiner Verbindung zu stehen.Die Bestellung des Aufklebers ist ausschließlich über schriftliche Bestellung und auf postalischem Weg möglich. Es werden pro Rückantwortkuvert maximal zwei Stück Aufkleber versendet; unter der Voraussetzung, das Ansuchen enthält den Zusatz „Bitte um 2 Stück“.Auch jeder andere, ausreichend wahrnehmbare Hinweise wie z.B. gut sichtbare selbstgemachte Aufkleber auf Brieffach oder Wohnungstüre müssen von den Werbemittelverteilern respektiert werden.„Wird trotz eines derartigen Hinweisschildes weiter unadressiertes Werbematerial zugestellt, so kann man dagegen mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. Diese Klage ist auf Unterlassung künftiger Störungen gerichtet und muss innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden.“ (de)
  • Der Begriff Werbeverzicht bezeichnet eine spezifisch österreichische Regelung im Umgang mit der Ablehnung von Postwurfsendungen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Werbemittelverteiler ohne eine gesetzliche Regelung seitens Ämtern und Behörden. Bei der Post und anderen Zustellfirmen findet der sogenannte Werbeverzichtsaufkleber Akzeptanz. Zum Erwerb eines Werbeverzichtsaufklebers muss ein ausreichend frankierter Brief inklusive eines ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückkuverts mit Kennwort „Bitte kein Reklamematerial“ an das Postfach 500 in 1230 Wien gesendet werden.Betreiber des Postfachs ist eine privatrechtliche Vereinigung von Werbemittelzustellern, von der die WKO-Fachgruppe Werbung behauptet, damit in keiner Verbindung zu stehen.Die Bestellung des Aufklebers ist ausschließlich über schriftliche Bestellung und auf postalischem Weg möglich. Es werden pro Rückantwortkuvert maximal zwei Stück Aufkleber versendet; unter der Voraussetzung, das Ansuchen enthält den Zusatz „Bitte um 2 Stück“.Auch jeder andere, ausreichend wahrnehmbare Hinweise wie z.B. gut sichtbare selbstgemachte Aufkleber auf Brieffach oder Wohnungstüre müssen von den Werbemittelverteilern respektiert werden.„Wird trotz eines derartigen Hinweisschildes weiter unadressiertes Werbematerial zugestellt, so kann man dagegen mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. Diese Klage ist auf Unterlassung künftiger Störungen gerichtet und muss innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden.“ (de)
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  • Der Begriff Werbeverzicht bezeichnet eine spezifisch österreichische Regelung im Umgang mit der Ablehnung von Postwurfsendungen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Werbemittelverteiler ohne eine gesetzliche Regelung seitens Ämtern und Behörden. Bei der Post und anderen Zustellfirmen findet der sogenannte Werbeverzichtsaufkleber Akzeptanz. Zum Erwerb eines Werbeverzichtsaufklebers muss ein ausreichend frankierter Brief inklusive eines ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückkuverts mit Kennwort „Bitte kein Reklamematerial“ an das Postfach 500 in 1230 Wien gesendet werden.Betreiber des Postfachs ist eine privatrechtliche Vereinigung von Werbemittelzustellern, von der die WKO-Fachgruppe Werbung behauptet, damit in keiner Verbindung zu stehen.Die (de)
  • Der Begriff Werbeverzicht bezeichnet eine spezifisch österreichische Regelung im Umgang mit der Ablehnung von Postwurfsendungen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Werbemittelverteiler ohne eine gesetzliche Regelung seitens Ämtern und Behörden. Bei der Post und anderen Zustellfirmen findet der sogenannte Werbeverzichtsaufkleber Akzeptanz. Zum Erwerb eines Werbeverzichtsaufklebers muss ein ausreichend frankierter Brief inklusive eines ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückkuverts mit Kennwort „Bitte kein Reklamematerial“ an das Postfach 500 in 1230 Wien gesendet werden.Betreiber des Postfachs ist eine privatrechtliche Vereinigung von Werbemittelzustellern, von der die WKO-Fachgruppe Werbung behauptet, damit in keiner Verbindung zu stehen.Die (de)
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