Der Weltraumvertrag – offizieller Langtitel: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper – wurde am 27. Januar 1967 auf Basis der Erklärung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 1963 zu den Rechtsgrundsätzen hinsichtlich der Tätigkeiten im Weltraum vereinbart. Der Vertrag, der von 98 Staaten unterzeichnet wurde, trat am 10. Oktober 1967 in Kraft, für die Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 1971.

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  • Der Weltraumvertrag – offizieller Langtitel: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper – wurde am 27. Januar 1967 auf Basis der Erklärung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 1963 zu den Rechtsgrundsätzen hinsichtlich der Tätigkeiten im Weltraum vereinbart. Der Vertrag, der von 98 Staaten unterzeichnet wurde, trat am 10. Oktober 1967 in Kraft, für die Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 1971. Im Jahr 1959 wurde von den Vereinten Nationen der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, COPUOS) geschaffen, das als ständiger Ausschuss den Rechtsstatus des Vertrages und die Nutzungsrechte regeln soll. (de)
  • Der Weltraumvertrag – offizieller Langtitel: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper – wurde am 27. Januar 1967 auf Basis der Erklärung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 1963 zu den Rechtsgrundsätzen hinsichtlich der Tätigkeiten im Weltraum vereinbart. Der Vertrag, der von 98 Staaten unterzeichnet wurde, trat am 10. Oktober 1967 in Kraft, für die Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 1971. Im Jahr 1959 wurde von den Vereinten Nationen der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, COPUOS) geschaffen, das als ständiger Ausschuss den Rechtsstatus des Vertrages und die Nutzungsrechte regeln soll. (de)
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  • Der Weltraumvertrag – offizieller Langtitel: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper – wurde am 27. Januar 1967 auf Basis der Erklärung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 1963 zu den Rechtsgrundsätzen hinsichtlich der Tätigkeiten im Weltraum vereinbart. Der Vertrag, der von 98 Staaten unterzeichnet wurde, trat am 10. Oktober 1967 in Kraft, für die Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 1971. (de)
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