Der Begriff Weltraumtheorie umschreibt eine von der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes vertretene Auffassung bezüglich der Rechtsgrundlage der sogenannten Satellitendatenerfassung, das heißt der Erfassung von Datenströmen aus Satellitenkommunikationsverbindungen während deren Übertragung zum Boden durch die BND-Abteilung Technische Aufklärung. Das BND-Gesetz sieht in § 1 Abs. 2 für die Erhebung von Informationen Beschränkungen vor. Die im Zuge der Satellitendatenerfassung erfassten Daten seien jedoch nicht durch nationales Recht geregelt, da die Satelliten sich außerhalb nationaler Hoheitsgebiete befänden und daher „keine Daten im Geltungsbereich des BNDG erhoben“ würden.

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  • Der Begriff Weltraumtheorie umschreibt eine von der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes vertretene Auffassung bezüglich der Rechtsgrundlage der sogenannten Satellitendatenerfassung, das heißt der Erfassung von Datenströmen aus Satellitenkommunikationsverbindungen während deren Übertragung zum Boden durch die BND-Abteilung Technische Aufklärung. Das BND-Gesetz sieht in § 1 Abs. 2 für die Erhebung von Informationen Beschränkungen vor. Die im Zuge der Satellitendatenerfassung erfassten Daten seien jedoch nicht durch nationales Recht geregelt, da die Satelliten sich außerhalb nationaler Hoheitsgebiete befänden und daher „keine Daten im Geltungsbereich des BNDG erhoben“ würden. Die Datenschutzbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes war zu einer Zeugenvernehmung im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des deutschen Bundestages am 9. Oktober 2014 geladen. Sie berichtete, dass ihrer Rechtsauffassung nach die Erhebung der Daten in der Außenstelle Bad Aibling und daher im Geltungsbereich des BND-Gesetzes stattfinde. Ferner erklärte sie, sie sei von ihren Vorgesetzten in der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes überstimmt worden, die die Weltraumtheorie vertraten. (de)
  • Der Begriff Weltraumtheorie umschreibt eine von der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes vertretene Auffassung bezüglich der Rechtsgrundlage der sogenannten Satellitendatenerfassung, das heißt der Erfassung von Datenströmen aus Satellitenkommunikationsverbindungen während deren Übertragung zum Boden durch die BND-Abteilung Technische Aufklärung. Das BND-Gesetz sieht in § 1 Abs. 2 für die Erhebung von Informationen Beschränkungen vor. Die im Zuge der Satellitendatenerfassung erfassten Daten seien jedoch nicht durch nationales Recht geregelt, da die Satelliten sich außerhalb nationaler Hoheitsgebiete befänden und daher „keine Daten im Geltungsbereich des BNDG erhoben“ würden. Die Datenschutzbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes war zu einer Zeugenvernehmung im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des deutschen Bundestages am 9. Oktober 2014 geladen. Sie berichtete, dass ihrer Rechtsauffassung nach die Erhebung der Daten in der Außenstelle Bad Aibling und daher im Geltungsbereich des BND-Gesetzes stattfinde. Ferner erklärte sie, sie sei von ihren Vorgesetzten in der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes überstimmt worden, die die Weltraumtheorie vertraten. (de)
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  • Der Begriff Weltraumtheorie umschreibt eine von der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes vertretene Auffassung bezüglich der Rechtsgrundlage der sogenannten Satellitendatenerfassung, das heißt der Erfassung von Datenströmen aus Satellitenkommunikationsverbindungen während deren Übertragung zum Boden durch die BND-Abteilung Technische Aufklärung. Das BND-Gesetz sieht in § 1 Abs. 2 für die Erhebung von Informationen Beschränkungen vor. Die im Zuge der Satellitendatenerfassung erfassten Daten seien jedoch nicht durch nationales Recht geregelt, da die Satelliten sich außerhalb nationaler Hoheitsgebiete befänden und daher „keine Daten im Geltungsbereich des BNDG erhoben“ würden. (de)
  • Der Begriff Weltraumtheorie umschreibt eine von der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes vertretene Auffassung bezüglich der Rechtsgrundlage der sogenannten Satellitendatenerfassung, das heißt der Erfassung von Datenströmen aus Satellitenkommunikationsverbindungen während deren Übertragung zum Boden durch die BND-Abteilung Technische Aufklärung. Das BND-Gesetz sieht in § 1 Abs. 2 für die Erhebung von Informationen Beschränkungen vor. Die im Zuge der Satellitendatenerfassung erfassten Daten seien jedoch nicht durch nationales Recht geregelt, da die Satelliten sich außerhalb nationaler Hoheitsgebiete befänden und daher „keine Daten im Geltungsbereich des BNDG erhoben“ würden. (de)
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  • Weltraumtheorie (de)
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