Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort.

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  • Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort. (de)
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  • Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort. (de)
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  • Wartestand (de)
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