Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort.
Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort. (de)
Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort. (de)
Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort. (de)
Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute für Kirchenbeamte und Pfarrer fort. (de)