Völkercourtoisie (Völkersitte, comitas gentium) bezeichnet Verhaltenstandards, die in den internationalen diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten üblicherweise beachtet werden, aber nicht völkerrechtlich vorgeschrieben sind. Es handelt sich um einen Rechtsbegriff aus dem Staatsrecht und er ist abzugrenzen von dem Begriff des Völkerrechts. Er überschneidet sich teilweise mit dem Begriff des Völkergewohnheitsrecht; ersterer bezeichnet aber mehr den Aspekt der Sitte, des Anstandes und der Höflichkeit in internationalen Beziehungen, letzterer den juristischen Aspekt. Beispiele:

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  • Völkercourtoisie (Völkersitte, comitas gentium) bezeichnet Verhaltenstandards, die in den internationalen diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten üblicherweise beachtet werden, aber nicht völkerrechtlich vorgeschrieben sind. Es handelt sich um einen Rechtsbegriff aus dem Staatsrecht und er ist abzugrenzen von dem Begriff des Völkerrechts. Er überschneidet sich teilweise mit dem Begriff des Völkergewohnheitsrecht; ersterer bezeichnet aber mehr den Aspekt der Sitte, des Anstandes und der Höflichkeit in internationalen Beziehungen, letzterer den juristischen Aspekt. Beispiele: * Das diplomatische Zeremoniell. * Reservierung von Parkraum auf öffentlichen Straßen für diplomatische Missionen. (de)
  • Völkercourtoisie (Völkersitte, comitas gentium) bezeichnet Verhaltenstandards, die in den internationalen diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten üblicherweise beachtet werden, aber nicht völkerrechtlich vorgeschrieben sind. Es handelt sich um einen Rechtsbegriff aus dem Staatsrecht und er ist abzugrenzen von dem Begriff des Völkerrechts. Er überschneidet sich teilweise mit dem Begriff des Völkergewohnheitsrecht; ersterer bezeichnet aber mehr den Aspekt der Sitte, des Anstandes und der Höflichkeit in internationalen Beziehungen, letzterer den juristischen Aspekt. Beispiele: * Das diplomatische Zeremoniell. * Reservierung von Parkraum auf öffentlichen Straßen für diplomatische Missionen. (de)
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  • Völkercourtoisie (Völkersitte, comitas gentium) bezeichnet Verhaltenstandards, die in den internationalen diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten üblicherweise beachtet werden, aber nicht völkerrechtlich vorgeschrieben sind. Es handelt sich um einen Rechtsbegriff aus dem Staatsrecht und er ist abzugrenzen von dem Begriff des Völkerrechts. Er überschneidet sich teilweise mit dem Begriff des Völkergewohnheitsrecht; ersterer bezeichnet aber mehr den Aspekt der Sitte, des Anstandes und der Höflichkeit in internationalen Beziehungen, letzterer den juristischen Aspekt. Beispiele: (de)
  • Völkercourtoisie (Völkersitte, comitas gentium) bezeichnet Verhaltenstandards, die in den internationalen diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten üblicherweise beachtet werden, aber nicht völkerrechtlich vorgeschrieben sind. Es handelt sich um einen Rechtsbegriff aus dem Staatsrecht und er ist abzugrenzen von dem Begriff des Völkerrechts. Er überschneidet sich teilweise mit dem Begriff des Völkergewohnheitsrecht; ersterer bezeichnet aber mehr den Aspekt der Sitte, des Anstandes und der Höflichkeit in internationalen Beziehungen, letzterer den juristischen Aspekt. Beispiele: (de)
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  • Völkercourtoisie (de)
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