Die Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es kann für Nichtgemeinschaftswaren verwendet werden, die nur eine bestimmte Zeit im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben sollen und dabei die Interessen der EG-ansässigen Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Zweck des Verfahrens ist die Verringerung bzw. der Wegfall von Abgabenzahlungen, die sonst bei der regulären Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (umgangssprachlich: Verzollung) entstünden.

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  • Die Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es kann für Nichtgemeinschaftswaren verwendet werden, die nur eine bestimmte Zeit im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben sollen und dabei die Interessen der EG-ansässigen Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Zweck des Verfahrens ist die Verringerung bzw. der Wegfall von Abgabenzahlungen, die sonst bei der regulären Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (umgangssprachlich: Verzollung) entstünden. (de)
  • Die Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es kann für Nichtgemeinschaftswaren verwendet werden, die nur eine bestimmte Zeit im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben sollen und dabei die Interessen der EG-ansässigen Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Zweck des Verfahrens ist die Verringerung bzw. der Wegfall von Abgabenzahlungen, die sonst bei der regulären Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (umgangssprachlich: Verzollung) entstünden. (de)
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  • Die Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es kann für Nichtgemeinschaftswaren verwendet werden, die nur eine bestimmte Zeit im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben sollen und dabei die Interessen der EG-ansässigen Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Zweck des Verfahrens ist die Verringerung bzw. der Wegfall von Abgabenzahlungen, die sonst bei der regulären Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (umgangssprachlich: Verzollung) entstünden. (de)
  • Die Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es kann für Nichtgemeinschaftswaren verwendet werden, die nur eine bestimmte Zeit im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben sollen und dabei die Interessen der EG-ansässigen Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Zweck des Verfahrens ist die Verringerung bzw. der Wegfall von Abgabenzahlungen, die sonst bei der regulären Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (umgangssprachlich: Verzollung) entstünden. (de)
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  • Vorübergehende Verwendung (de)
  • Vorübergehende Verwendung (de)
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