In einer Vorwahl wird ein Kandidat, der in der Regel einer politischen Partei angehört, für eine später anstehende reguläre Wahl bestimmt. Unter den verschiedenen Formen der Kandidatenaufstellung zu politischen Ämtern und Mandaten unterscheidet sich die Vorwahl von eher exklusiveren Nominierungsverfahren (z. B. Ernennung eines Kandidaten durch die Parteispitze, Wahl durch eine Delegiertenversammlung) dadurch, dass ein breiterer Personenkreis zur Kandidatenauswahl teilnahmeberechtigt ist. Befürworter von Vorwahlen bezeichnen diese als „demokratischer“.

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  • In einer Vorwahl wird ein Kandidat, der in der Regel einer politischen Partei angehört, für eine später anstehende reguläre Wahl bestimmt. Unter den verschiedenen Formen der Kandidatenaufstellung zu politischen Ämtern und Mandaten unterscheidet sich die Vorwahl von eher exklusiveren Nominierungsverfahren (z. B. Ernennung eines Kandidaten durch die Parteispitze, Wahl durch eine Delegiertenversammlung) dadurch, dass ein breiterer Personenkreis zur Kandidatenauswahl teilnahmeberechtigt ist. Befürworter von Vorwahlen bezeichnen diese als „demokratischer“. Es gibt sogenannte „offene“ Vorwahlen, bei der alle allgemeinen Wahlberechtigten („das Volk“) auch zur Kandidatenauswahl berechtigt sind. „Geschlossene“ Vorwahlen hingegen begrenzen den Kreis der Nominierungsberechtigten zur Vorwahl auf Parteimitglieder; in Deutschland ist hierfür der Begriff „Urwahl“ innerhalb einer Partei gebräuchlicher. (de)
  • In einer Vorwahl wird ein Kandidat, der in der Regel einer politischen Partei angehört, für eine später anstehende reguläre Wahl bestimmt. Unter den verschiedenen Formen der Kandidatenaufstellung zu politischen Ämtern und Mandaten unterscheidet sich die Vorwahl von eher exklusiveren Nominierungsverfahren (z. B. Ernennung eines Kandidaten durch die Parteispitze, Wahl durch eine Delegiertenversammlung) dadurch, dass ein breiterer Personenkreis zur Kandidatenauswahl teilnahmeberechtigt ist. Befürworter von Vorwahlen bezeichnen diese als „demokratischer“. Es gibt sogenannte „offene“ Vorwahlen, bei der alle allgemeinen Wahlberechtigten („das Volk“) auch zur Kandidatenauswahl berechtigt sind. „Geschlossene“ Vorwahlen hingegen begrenzen den Kreis der Nominierungsberechtigten zur Vorwahl auf Parteimitglieder; in Deutschland ist hierfür der Begriff „Urwahl“ innerhalb einer Partei gebräuchlicher. (de)
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  • In einer Vorwahl wird ein Kandidat, der in der Regel einer politischen Partei angehört, für eine später anstehende reguläre Wahl bestimmt. Unter den verschiedenen Formen der Kandidatenaufstellung zu politischen Ämtern und Mandaten unterscheidet sich die Vorwahl von eher exklusiveren Nominierungsverfahren (z. B. Ernennung eines Kandidaten durch die Parteispitze, Wahl durch eine Delegiertenversammlung) dadurch, dass ein breiterer Personenkreis zur Kandidatenauswahl teilnahmeberechtigt ist. Befürworter von Vorwahlen bezeichnen diese als „demokratischer“. (de)
  • In einer Vorwahl wird ein Kandidat, der in der Regel einer politischen Partei angehört, für eine später anstehende reguläre Wahl bestimmt. Unter den verschiedenen Formen der Kandidatenaufstellung zu politischen Ämtern und Mandaten unterscheidet sich die Vorwahl von eher exklusiveren Nominierungsverfahren (z. B. Ernennung eines Kandidaten durch die Parteispitze, Wahl durch eine Delegiertenversammlung) dadurch, dass ein breiterer Personenkreis zur Kandidatenauswahl teilnahmeberechtigt ist. Befürworter von Vorwahlen bezeichnen diese als „demokratischer“. (de)
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  • Vorwahl (Politik) (de)
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