Der Vorschussbetrug ist die kriminologische Bezeichnung für eine Unterart des Betrugs in Deutschland (§ 263 Strafgesetzbuch) und Österreich (§ 146 ff. StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewogen, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Betrügern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war.

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  • Der Vorschussbetrug ist die kriminologische Bezeichnung für eine Unterart des Betrugs in Deutschland (§ 263 Strafgesetzbuch) und Österreich (§ 146 ff. StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewogen, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Betrügern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war. Potentielle Opfer werden zu diesem Zweck heute oft mit Massen-E-Mails („Spam“) kontaktiert, während vor einiger Zeit noch der Massen-Fax-Versand verbreitet war. Aber auch normale Post-Briefe finden zur Kontaktaufnahme weiterhin Verwendung. Im Englischen wird gelegentlich der Begriff Scam (deutsch Betrug, Beschiss, Masche) als Synonym für den Vorschussbetrug verwendet, obwohl er eigentlich eine umfassendere Bedeutung im Sinne des (Internet-)Betruges besitzt. Er hat sich in der Folge als Anglizismus für Vorschussbetrug auch im deutschen Sprachraum verbreitet. (de)
  • Der Vorschussbetrug ist die kriminologische Bezeichnung für eine Unterart des Betrugs in Deutschland (§ 263 Strafgesetzbuch) und Österreich (§ 146 ff. StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewogen, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Betrügern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war. Potentielle Opfer werden zu diesem Zweck heute oft mit Massen-E-Mails („Spam“) kontaktiert, während vor einiger Zeit noch der Massen-Fax-Versand verbreitet war. Aber auch normale Post-Briefe finden zur Kontaktaufnahme weiterhin Verwendung. Im Englischen wird gelegentlich der Begriff Scam (deutsch Betrug, Beschiss, Masche) als Synonym für den Vorschussbetrug verwendet, obwohl er eigentlich eine umfassendere Bedeutung im Sinne des (Internet-)Betruges besitzt. Er hat sich in der Folge als Anglizismus für Vorschussbetrug auch im deutschen Sprachraum verbreitet. (de)
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  • Der Vorschussbetrug ist die kriminologische Bezeichnung für eine Unterart des Betrugs in Deutschland (§ 263 Strafgesetzbuch) und Österreich (§ 146 ff. StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewogen, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Betrügern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war. (de)
  • Der Vorschussbetrug ist die kriminologische Bezeichnung für eine Unterart des Betrugs in Deutschland (§ 263 Strafgesetzbuch) und Österreich (§ 146 ff. StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewogen, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Betrügern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war. (de)
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  • Vorschussbetrug (de)
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