Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w. oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder polizeiliche Handlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus vornimmt. In der österreichischen Rechtssprache werden auch das Adjektiv bzw. Adverb „amtswegig“ und das Substantiv „Amtswegigkeit“ verwendet. Im Strafrecht wird die Tatsache, dass die Verfolgung bestimmter Straftaten (Offizialdelikte) von Amts wegen durch den Staat zu erfolgen hat, als Offizialprinzip oder Offizialmaxime bezeichnet.

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  • Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w. oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder polizeiliche Handlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus vornimmt. In der österreichischen Rechtssprache werden auch das Adjektiv bzw. Adverb „amtswegig“ und das Substantiv „Amtswegigkeit“ verwendet. Im Strafrecht wird die Tatsache, dass die Verfolgung bestimmter Straftaten (Offizialdelikte) von Amts wegen durch den Staat zu erfolgen hat, als Offizialprinzip oder Offizialmaxime bezeichnet. (de)
  • Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w. oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder polizeiliche Handlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus vornimmt. In der österreichischen Rechtssprache werden auch das Adjektiv bzw. Adverb „amtswegig“ und das Substantiv „Amtswegigkeit“ verwendet. Im Strafrecht wird die Tatsache, dass die Verfolgung bestimmter Straftaten (Offizialdelikte) von Amts wegen durch den Staat zu erfolgen hat, als Offizialprinzip oder Offizialmaxime bezeichnet. (de)
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  • Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w. oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder polizeiliche Handlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus vornimmt. In der österreichischen Rechtssprache werden auch das Adjektiv bzw. Adverb „amtswegig“ und das Substantiv „Amtswegigkeit“ verwendet. Im Strafrecht wird die Tatsache, dass die Verfolgung bestimmter Straftaten (Offizialdelikte) von Amts wegen durch den Staat zu erfolgen hat, als Offizialprinzip oder Offizialmaxime bezeichnet. (de)
  • Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w. oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder polizeiliche Handlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus vornimmt. In der österreichischen Rechtssprache werden auch das Adjektiv bzw. Adverb „amtswegig“ und das Substantiv „Amtswegigkeit“ verwendet. Im Strafrecht wird die Tatsache, dass die Verfolgung bestimmter Straftaten (Offizialdelikte) von Amts wegen durch den Staat zu erfolgen hat, als Offizialprinzip oder Offizialmaxime bezeichnet. (de)
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  • Von Amts wegen (de)
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