Unter Vollkommunalisierung versteht man eine Verwaltungsorganisation, bei welcher der Staat (im geographischen Geltungsbereich bestimmter Gebietskörperschaften) auf den Ausbau eines vollständigen Verwaltungsunterbaus auf einem bestimmten Gebiet der staatlichen Verwaltung durch Bildung eigener Unterbehörden verzichtet und an deren Stelle den betreffenden Gebietskörperschaften staatliche Verwaltungsaufgaben zur selbständigen Erledigung überträgt (→ übertragener Wirkungskreis); in Ländern, in denen nach dem monistischen Modell die Gemeinden alle Aufgaben der örtlichen Verwaltung innehaben, bedeutet Vollkommunalisierung den Verzicht des Landes auf Entzug von Aufgaben aus dem Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung. In der Regel wird die Vollkommunalisierung auf dem Gebiet der allgemeinen un

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  • Unter Vollkommunalisierung versteht man eine Verwaltungsorganisation, bei welcher der Staat (im geographischen Geltungsbereich bestimmter Gebietskörperschaften) auf den Ausbau eines vollständigen Verwaltungsunterbaus auf einem bestimmten Gebiet der staatlichen Verwaltung durch Bildung eigener Unterbehörden verzichtet und an deren Stelle den betreffenden Gebietskörperschaften staatliche Verwaltungsaufgaben zur selbständigen Erledigung überträgt (→ übertragener Wirkungskreis); in Ländern, in denen nach dem monistischen Modell die Gemeinden alle Aufgaben der örtlichen Verwaltung innehaben, bedeutet Vollkommunalisierung den Verzicht des Landes auf Entzug von Aufgaben aus dem Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung. In der Regel wird die Vollkommunalisierung auf dem Gebiet der allgemeinen und inneren Verwaltung und der Bauverwaltung vorgenommen. Je nach Ausgestaltung behält sich der Staat insoweit, als er der Körperschaft Aufgaben übertragen hat, eine Fachaufsicht oder nur eine Rechtsaufsicht über die Verwaltungstätigkeit der Selbstverwaltungskörperschaft vor. Neben der Errichtung eigener Unterbehörden besteht als eine weitere Alternative zur Vollkommunalisierung das Modell der Organleihe. (de)
  • Unter Vollkommunalisierung versteht man eine Verwaltungsorganisation, bei welcher der Staat (im geographischen Geltungsbereich bestimmter Gebietskörperschaften) auf den Ausbau eines vollständigen Verwaltungsunterbaus auf einem bestimmten Gebiet der staatlichen Verwaltung durch Bildung eigener Unterbehörden verzichtet und an deren Stelle den betreffenden Gebietskörperschaften staatliche Verwaltungsaufgaben zur selbständigen Erledigung überträgt (→ übertragener Wirkungskreis); in Ländern, in denen nach dem monistischen Modell die Gemeinden alle Aufgaben der örtlichen Verwaltung innehaben, bedeutet Vollkommunalisierung den Verzicht des Landes auf Entzug von Aufgaben aus dem Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung. In der Regel wird die Vollkommunalisierung auf dem Gebiet der allgemeinen und inneren Verwaltung und der Bauverwaltung vorgenommen. Je nach Ausgestaltung behält sich der Staat insoweit, als er der Körperschaft Aufgaben übertragen hat, eine Fachaufsicht oder nur eine Rechtsaufsicht über die Verwaltungstätigkeit der Selbstverwaltungskörperschaft vor. Neben der Errichtung eigener Unterbehörden besteht als eine weitere Alternative zur Vollkommunalisierung das Modell der Organleihe. (de)
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  • Unter Vollkommunalisierung versteht man eine Verwaltungsorganisation, bei welcher der Staat (im geographischen Geltungsbereich bestimmter Gebietskörperschaften) auf den Ausbau eines vollständigen Verwaltungsunterbaus auf einem bestimmten Gebiet der staatlichen Verwaltung durch Bildung eigener Unterbehörden verzichtet und an deren Stelle den betreffenden Gebietskörperschaften staatliche Verwaltungsaufgaben zur selbständigen Erledigung überträgt (→ übertragener Wirkungskreis); in Ländern, in denen nach dem monistischen Modell die Gemeinden alle Aufgaben der örtlichen Verwaltung innehaben, bedeutet Vollkommunalisierung den Verzicht des Landes auf Entzug von Aufgaben aus dem Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung. In der Regel wird die Vollkommunalisierung auf dem Gebiet der allgemeinen un (de)
  • Unter Vollkommunalisierung versteht man eine Verwaltungsorganisation, bei welcher der Staat (im geographischen Geltungsbereich bestimmter Gebietskörperschaften) auf den Ausbau eines vollständigen Verwaltungsunterbaus auf einem bestimmten Gebiet der staatlichen Verwaltung durch Bildung eigener Unterbehörden verzichtet und an deren Stelle den betreffenden Gebietskörperschaften staatliche Verwaltungsaufgaben zur selbständigen Erledigung überträgt (→ übertragener Wirkungskreis); in Ländern, in denen nach dem monistischen Modell die Gemeinden alle Aufgaben der örtlichen Verwaltung innehaben, bedeutet Vollkommunalisierung den Verzicht des Landes auf Entzug von Aufgaben aus dem Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung. In der Regel wird die Vollkommunalisierung auf dem Gebiet der allgemeinen un (de)
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  • Vollkommunalisierung (de)
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