Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (Langbezeichnung „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“) war ein rechtsgültiges und durch Zustimmung des Landtags erfolgreiches Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens war die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013 haben sich 14,3 Prozent der Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eingetragen. Damit musste es dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden, dieser hat den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens am 24. April 2013 angenommen.

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  • Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (Langbezeichnung „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“) war ein rechtsgültiges und durch Zustimmung des Landtags erfolgreiches Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens war die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013 haben sich 14,3 Prozent der Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eingetragen. Damit musste es dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden, dieser hat den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens am 24. April 2013 angenommen. Initiiert wurde das Volksbegehren von den Freien Wählern Bayern. Unterstützt wird es von den Landesverbänden der SPD und Grünen, den beiden anderen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, sowie der Partei Die Linke, der Piratenpartei, der ÖDP, dem DGB Bayern, dem Bayerischen Jugendring (BJR), der Landes-ASten-Konferenz, weiteren Schüler-, Lehrer-, Eltern-, Studierenden- und Jugendverbänden sowie den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und GEW. (de)
  • Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (Langbezeichnung „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“) war ein rechtsgültiges und durch Zustimmung des Landtags erfolgreiches Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens war die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013 haben sich 14,3 Prozent der Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eingetragen. Damit musste es dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden, dieser hat den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens am 24. April 2013 angenommen. Initiiert wurde das Volksbegehren von den Freien Wählern Bayern. Unterstützt wird es von den Landesverbänden der SPD und Grünen, den beiden anderen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, sowie der Partei Die Linke, der Piratenpartei, der ÖDP, dem DGB Bayern, dem Bayerischen Jugendring (BJR), der Landes-ASten-Konferenz, weiteren Schüler-, Lehrer-, Eltern-, Studierenden- und Jugendverbänden sowie den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und GEW. (de)
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  • Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (Langbezeichnung „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“) war ein rechtsgültiges und durch Zustimmung des Landtags erfolgreiches Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens war die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013 haben sich 14,3 Prozent der Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eingetragen. Damit musste es dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden, dieser hat den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens am 24. April 2013 angenommen. (de)
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  • Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (de)
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