Veröffentlichung (VÖ), auch: Erscheinen (englisch publication, release; siehe dazu auch Publikation) oder Einrückung, bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Zeitpunkt, zu dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (§ 6 Abs. 1 UrhG). Das Werk muss dazu in Verkehr gebracht werden. Veröffentlichung und Publikation werden zuweilen umgangssprachlich synonym verwendet. In der Medienwissenschaft wird hingegen unter Publikation meist ein Printmedium verstanden, ihr Hersteller ist der Publizist.

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  • Veröffentlichung (VÖ), auch: Erscheinen (englisch publication, release; siehe dazu auch Publikation) oder Einrückung, bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Zeitpunkt, zu dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (§ 6 Abs. 1 UrhG). Das Werk muss dazu in Verkehr gebracht werden. Veröffentlichung und Publikation werden zuweilen umgangssprachlich synonym verwendet. In der Medienwissenschaft wird hingegen unter Publikation meist ein Printmedium verstanden, ihr Hersteller ist der Publizist. (de)
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