Der Artikel Verwaltungsgliederung Badens stellt die Zuständigkeitsbereiche der allgemeinen Verwaltung Badens bis 1945 dar. Dabei wird nur die mittlere und untere Verwaltungsebene berücksichtigt, da oberste und obere Behörden meist für das ganze Staatsgebiet zuständig waren. Auch Behörden und Gebiete der Sonderverwaltung (Finanzverwaltung, Forstverwaltung usw.) werden nicht berücksichtigt, nur jene der Allgemeinen Verwaltung. Derzeit erläutert der Artikel den Zustand ab 1803; eine Ergänzung vor 1803 bestehender Verwaltungsgebiete des seit dem hohen Mittelalter bestehenden Badens ist geplant.

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  • Der Artikel Verwaltungsgliederung Badens stellt die Zuständigkeitsbereiche der allgemeinen Verwaltung Badens bis 1945 dar. Dabei wird nur die mittlere und untere Verwaltungsebene berücksichtigt, da oberste und obere Behörden meist für das ganze Staatsgebiet zuständig waren. Auch Behörden und Gebiete der Sonderverwaltung (Finanzverwaltung, Forstverwaltung usw.) werden nicht berücksichtigt, nur jene der Allgemeinen Verwaltung. Derzeit erläutert der Artikel den Zustand ab 1803; eine Ergänzung vor 1803 bestehender Verwaltungsgebiete des seit dem hohen Mittelalter bestehenden Badens ist geplant. Orts- und Gebietsnamen sind möglichst an die heutige Schreibweise angepasst (z. B. Meßkirch statt Mößkirch, Tauberbischofsheim statt Bischofsheim an der Tauber). (de)
  • Der Artikel Verwaltungsgliederung Badens stellt die Zuständigkeitsbereiche der allgemeinen Verwaltung Badens bis 1945 dar. Dabei wird nur die mittlere und untere Verwaltungsebene berücksichtigt, da oberste und obere Behörden meist für das ganze Staatsgebiet zuständig waren. Auch Behörden und Gebiete der Sonderverwaltung (Finanzverwaltung, Forstverwaltung usw.) werden nicht berücksichtigt, nur jene der Allgemeinen Verwaltung. Derzeit erläutert der Artikel den Zustand ab 1803; eine Ergänzung vor 1803 bestehender Verwaltungsgebiete des seit dem hohen Mittelalter bestehenden Badens ist geplant. Orts- und Gebietsnamen sind möglichst an die heutige Schreibweise angepasst (z. B. Meßkirch statt Mößkirch, Tauberbischofsheim statt Bischofsheim an der Tauber). (de)
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  • Der Artikel Verwaltungsgliederung Badens stellt die Zuständigkeitsbereiche der allgemeinen Verwaltung Badens bis 1945 dar. Dabei wird nur die mittlere und untere Verwaltungsebene berücksichtigt, da oberste und obere Behörden meist für das ganze Staatsgebiet zuständig waren. Auch Behörden und Gebiete der Sonderverwaltung (Finanzverwaltung, Forstverwaltung usw.) werden nicht berücksichtigt, nur jene der Allgemeinen Verwaltung. Derzeit erläutert der Artikel den Zustand ab 1803; eine Ergänzung vor 1803 bestehender Verwaltungsgebiete des seit dem hohen Mittelalter bestehenden Badens ist geplant. (de)
  • Der Artikel Verwaltungsgliederung Badens stellt die Zuständigkeitsbereiche der allgemeinen Verwaltung Badens bis 1945 dar. Dabei wird nur die mittlere und untere Verwaltungsebene berücksichtigt, da oberste und obere Behörden meist für das ganze Staatsgebiet zuständig waren. Auch Behörden und Gebiete der Sonderverwaltung (Finanzverwaltung, Forstverwaltung usw.) werden nicht berücksichtigt, nur jene der Allgemeinen Verwaltung. Derzeit erläutert der Artikel den Zustand ab 1803; eine Ergänzung vor 1803 bestehender Verwaltungsgebiete des seit dem hohen Mittelalter bestehenden Badens ist geplant. (de)
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  • Verwaltungsgliederung Badens (de)
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