Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich in Deutschland um eine öffentlich-rechtliche Gebühr in Form einer finanziellen Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer Verwaltung. Sie unterscheidet sich von den Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden nach Höhe des Aufwandes, oft aber auch in pauschaler Höhe festgesetzt, d.h. ohne dass die Höhe des finanziellen Aufwandes seitens der Verwaltung genau ermittelt wird. Jedoch muss die festgesetzte Gebühr gemäß dem Äquivalenzprinzip und den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts im Verhältnis zum Wert der Leistung stehen. Eine Abschöpfung des Vorteils, den der Empfänger der Leistung durch diese erfährt, kann ebenfalls Bestandteil der Gebühr sein.

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  • Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich in Deutschland um eine öffentlich-rechtliche Gebühr in Form einer finanziellen Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer Verwaltung. Sie unterscheidet sich von den Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden nach Höhe des Aufwandes, oft aber auch in pauschaler Höhe festgesetzt, d.h. ohne dass die Höhe des finanziellen Aufwandes seitens der Verwaltung genau ermittelt wird. Jedoch muss die festgesetzte Gebühr gemäß dem Äquivalenzprinzip und den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts im Verhältnis zum Wert der Leistung stehen. Eine Abschöpfung des Vorteils, den der Empfänger der Leistung durch diese erfährt, kann ebenfalls Bestandteil der Gebühr sein. (de)
  • Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich in Deutschland um eine öffentlich-rechtliche Gebühr in Form einer finanziellen Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer Verwaltung. Sie unterscheidet sich von den Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden nach Höhe des Aufwandes, oft aber auch in pauschaler Höhe festgesetzt, d.h. ohne dass die Höhe des finanziellen Aufwandes seitens der Verwaltung genau ermittelt wird. Jedoch muss die festgesetzte Gebühr gemäß dem Äquivalenzprinzip und den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts im Verhältnis zum Wert der Leistung stehen. Eine Abschöpfung des Vorteils, den der Empfänger der Leistung durch diese erfährt, kann ebenfalls Bestandteil der Gebühr sein. (de)
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  • Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich in Deutschland um eine öffentlich-rechtliche Gebühr in Form einer finanziellen Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer Verwaltung. Sie unterscheidet sich von den Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden nach Höhe des Aufwandes, oft aber auch in pauschaler Höhe festgesetzt, d.h. ohne dass die Höhe des finanziellen Aufwandes seitens der Verwaltung genau ermittelt wird. Jedoch muss die festgesetzte Gebühr gemäß dem Äquivalenzprinzip und den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts im Verhältnis zum Wert der Leistung stehen. Eine Abschöpfung des Vorteils, den der Empfänger der Leistung durch diese erfährt, kann ebenfalls Bestandteil der Gebühr sein. (de)
  • Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich in Deutschland um eine öffentlich-rechtliche Gebühr in Form einer finanziellen Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer Verwaltung. Sie unterscheidet sich von den Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden nach Höhe des Aufwandes, oft aber auch in pauschaler Höhe festgesetzt, d.h. ohne dass die Höhe des finanziellen Aufwandes seitens der Verwaltung genau ermittelt wird. Jedoch muss die festgesetzte Gebühr gemäß dem Äquivalenzprinzip und den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts im Verhältnis zum Wert der Leistung stehen. Eine Abschöpfung des Vorteils, den der Empfänger der Leistung durch diese erfährt, kann ebenfalls Bestandteil der Gebühr sein. (de)
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  • Verwaltungsgebühr (kommunal) (de)
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