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- „Vertriebener“ ist ein Rechtsstatus für deutsche Flüchtlinge und Vertriebene, der im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) definiert ist. Er unterscheidet sich vom Begriff der „Heimatvertriebenen“, dessen Umfang in § 2 des gleichen Gesetzes festgelegt ist. (de)
- „Vertriebener“ ist ein Rechtsstatus für deutsche Flüchtlinge und Vertriebene, der im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) definiert ist. Er unterscheidet sich vom Begriff der „Heimatvertriebenen“, dessen Umfang in § 2 des gleichen Gesetzes festgelegt ist. (de)
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- „Vertriebener“ ist ein Rechtsstatus für deutsche Flüchtlinge und Vertriebene, der im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) definiert ist. Er unterscheidet sich vom Begriff der „Heimatvertriebenen“, dessen Umfang in § 2 des gleichen Gesetzes festgelegt ist. (de)
- „Vertriebener“ ist ein Rechtsstatus für deutsche Flüchtlinge und Vertriebene, der im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) definiert ist. Er unterscheidet sich vom Begriff der „Heimatvertriebenen“, dessen Umfang in § 2 des gleichen Gesetzes festgelegt ist. (de)
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- Vertriebener (Bundesvertriebenengesetz) (de)
- Vertriebener (Bundesvertriebenengesetz) (de)
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