Als Vertrag von Brünn (auch „Friede von Brünn“) werden drei Verträge bezeichnet, die das Kaiserreich Frankreich unter Napoléon Bonaparte von 10. bis 12. Dezember 1805 mit seinen deutschen Verbündeten, dem Kurfürstentum Bayern, dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden abschloss. Darin wurden diesen Herrschaften des Reichs Landgewinne, insbesondere auf Kosten des habsburgischen Vorderösterreich, sowie die Souveränität zugesichert. Vorausgegangen war die Niederlage Österreichs in der Drei-Kaiser-Schlacht von Austerlitz (nahe von Brünn) am 2. Dezember 1805 und der Abschluss einen Waffenstillstands in Znaim am 6. Dezember. Im Frieden von Pressburg musste das Kaisertum Österreich unter Franz I. diese Abmachungen bestätigen.

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  • Als Vertrag von Brünn (auch „Friede von Brünn“) werden drei Verträge bezeichnet, die das Kaiserreich Frankreich unter Napoléon Bonaparte von 10. bis 12. Dezember 1805 mit seinen deutschen Verbündeten, dem Kurfürstentum Bayern, dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden abschloss. Darin wurden diesen Herrschaften des Reichs Landgewinne, insbesondere auf Kosten des habsburgischen Vorderösterreich, sowie die Souveränität zugesichert. Vorausgegangen war die Niederlage Österreichs in der Drei-Kaiser-Schlacht von Austerlitz (nahe von Brünn) am 2. Dezember 1805 und der Abschluss einen Waffenstillstands in Znaim am 6. Dezember. Im Frieden von Pressburg musste das Kaisertum Österreich unter Franz I. diese Abmachungen bestätigen. (de)
  • Als Vertrag von Brünn (auch „Friede von Brünn“) werden drei Verträge bezeichnet, die das Kaiserreich Frankreich unter Napoléon Bonaparte von 10. bis 12. Dezember 1805 mit seinen deutschen Verbündeten, dem Kurfürstentum Bayern, dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden abschloss. Darin wurden diesen Herrschaften des Reichs Landgewinne, insbesondere auf Kosten des habsburgischen Vorderösterreich, sowie die Souveränität zugesichert. Vorausgegangen war die Niederlage Österreichs in der Drei-Kaiser-Schlacht von Austerlitz (nahe von Brünn) am 2. Dezember 1805 und der Abschluss einen Waffenstillstands in Znaim am 6. Dezember. Im Frieden von Pressburg musste das Kaisertum Österreich unter Franz I. diese Abmachungen bestätigen. (de)
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  • Als Vertrag von Brünn (auch „Friede von Brünn“) werden drei Verträge bezeichnet, die das Kaiserreich Frankreich unter Napoléon Bonaparte von 10. bis 12. Dezember 1805 mit seinen deutschen Verbündeten, dem Kurfürstentum Bayern, dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden abschloss. Darin wurden diesen Herrschaften des Reichs Landgewinne, insbesondere auf Kosten des habsburgischen Vorderösterreich, sowie die Souveränität zugesichert. Vorausgegangen war die Niederlage Österreichs in der Drei-Kaiser-Schlacht von Austerlitz (nahe von Brünn) am 2. Dezember 1805 und der Abschluss einen Waffenstillstands in Znaim am 6. Dezember. Im Frieden von Pressburg musste das Kaisertum Österreich unter Franz I. diese Abmachungen bestätigen. (de)
  • Als Vertrag von Brünn (auch „Friede von Brünn“) werden drei Verträge bezeichnet, die das Kaiserreich Frankreich unter Napoléon Bonaparte von 10. bis 12. Dezember 1805 mit seinen deutschen Verbündeten, dem Kurfürstentum Bayern, dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden abschloss. Darin wurden diesen Herrschaften des Reichs Landgewinne, insbesondere auf Kosten des habsburgischen Vorderösterreich, sowie die Souveränität zugesichert. Vorausgegangen war die Niederlage Österreichs in der Drei-Kaiser-Schlacht von Austerlitz (nahe von Brünn) am 2. Dezember 1805 und der Abschluss einen Waffenstillstands in Znaim am 6. Dezember. Im Frieden von Pressburg musste das Kaisertum Österreich unter Franz I. diese Abmachungen bestätigen. (de)
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  • Vertrag von Brünn (de)
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