Der Vertrag an der Dragebrücke war ein Lehensvertrag, der am 3. September 1273 an einer Brücke der Drage zwischen den Markgrafen Johann, Otto und Konrad I. von Brandenburg und dem pommerellischen Herzog Mestwin II. abgeschlossen worden war. Als Ort des Vertragsabschlusses an der Dragebrücke vermuten Historiker eine befestigte Wehranlage an einer Dragebrücke am Dragepass bei dem Ort Hochzeit in der Pommerschen Schweiz, die dem Schutz der betreffenden Brücke gedient haben dürfte, etwa an der Stelle, an der zu späterer Zeit die Reichsstraße 1 über die Drage führte.

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  • Der Vertrag an der Dragebrücke war ein Lehensvertrag, der am 3. September 1273 an einer Brücke der Drage zwischen den Markgrafen Johann, Otto und Konrad I. von Brandenburg und dem pommerellischen Herzog Mestwin II. abgeschlossen worden war. In dem Vertrag, der durch Vermittlung des Bischofs Hermann von Kammin zustande gekommen war, nahm Mestwin II. die Lande Schlawe, Rügenwalde und Stolp in Hinterpommern von den Markgrafen zu Lehen, wie schon einmal zuvor im Lehensvertrag von Arnswalde, der außerdem jedoch auch weitere Teile Pommerellens mit eingeschlossen hatte. Der Grund für diesen zweiten, also doppelten Vertragsabschluss ist nicht eindeutig geklärt. Es ist argumentiert worden, dass der erste Vertrag inzwischen aufgelöst worden sein könnte. Letzterer Vermutung steht entgegen, dass die Markgrafen ihre früher von Friedrich II. vorgenommene umstrittene Belehnung mit dem Herzogtum Pommern noch Jahre später, lange nach dem erfolgten Vertragsabschluss an der Dragebrücke, in dem mit den Ordensrittern abgeschlossenen Vertrag von Soldin 1309 geltend machten. Als Ort des Vertragsabschlusses an der Dragebrücke vermuten Historiker eine befestigte Wehranlage an einer Dragebrücke am Dragepass bei dem Ort Hochzeit in der Pommerschen Schweiz, die dem Schutz der betreffenden Brücke gedient haben dürfte, etwa an der Stelle, an der zu späterer Zeit die Reichsstraße 1 über die Drage führte. (de)
  • Der Vertrag an der Dragebrücke war ein Lehensvertrag, der am 3. September 1273 an einer Brücke der Drage zwischen den Markgrafen Johann, Otto und Konrad I. von Brandenburg und dem pommerellischen Herzog Mestwin II. abgeschlossen worden war. In dem Vertrag, der durch Vermittlung des Bischofs Hermann von Kammin zustande gekommen war, nahm Mestwin II. die Lande Schlawe, Rügenwalde und Stolp in Hinterpommern von den Markgrafen zu Lehen, wie schon einmal zuvor im Lehensvertrag von Arnswalde, der außerdem jedoch auch weitere Teile Pommerellens mit eingeschlossen hatte. Der Grund für diesen zweiten, also doppelten Vertragsabschluss ist nicht eindeutig geklärt. Es ist argumentiert worden, dass der erste Vertrag inzwischen aufgelöst worden sein könnte. Letzterer Vermutung steht entgegen, dass die Markgrafen ihre früher von Friedrich II. vorgenommene umstrittene Belehnung mit dem Herzogtum Pommern noch Jahre später, lange nach dem erfolgten Vertragsabschluss an der Dragebrücke, in dem mit den Ordensrittern abgeschlossenen Vertrag von Soldin 1309 geltend machten. Als Ort des Vertragsabschlusses an der Dragebrücke vermuten Historiker eine befestigte Wehranlage an einer Dragebrücke am Dragepass bei dem Ort Hochzeit in der Pommerschen Schweiz, die dem Schutz der betreffenden Brücke gedient haben dürfte, etwa an der Stelle, an der zu späterer Zeit die Reichsstraße 1 über die Drage führte. (de)
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  • Der Vertrag an der Dragebrücke war ein Lehensvertrag, der am 3. September 1273 an einer Brücke der Drage zwischen den Markgrafen Johann, Otto und Konrad I. von Brandenburg und dem pommerellischen Herzog Mestwin II. abgeschlossen worden war. Als Ort des Vertragsabschlusses an der Dragebrücke vermuten Historiker eine befestigte Wehranlage an einer Dragebrücke am Dragepass bei dem Ort Hochzeit in der Pommerschen Schweiz, die dem Schutz der betreffenden Brücke gedient haben dürfte, etwa an der Stelle, an der zu späterer Zeit die Reichsstraße 1 über die Drage führte. (de)
  • Der Vertrag an der Dragebrücke war ein Lehensvertrag, der am 3. September 1273 an einer Brücke der Drage zwischen den Markgrafen Johann, Otto und Konrad I. von Brandenburg und dem pommerellischen Herzog Mestwin II. abgeschlossen worden war. Als Ort des Vertragsabschlusses an der Dragebrücke vermuten Historiker eine befestigte Wehranlage an einer Dragebrücke am Dragepass bei dem Ort Hochzeit in der Pommerschen Schweiz, die dem Schutz der betreffenden Brücke gedient haben dürfte, etwa an der Stelle, an der zu späterer Zeit die Reichsstraße 1 über die Drage führte. (de)
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  • Vertrag an der Dragebrücke (de)
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