Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. M

Property Value
dbo:abstract
  • Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. Mai 2002 gegründet und besteht aus der Aufsicht für Versicherungen, Banken und Wertpapiere. Einzelne Versicherer unterliegen direkt der Aufsicht durch ein Bundesland. (de)
  • Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. Mai 2002 gegründet und besteht aus der Aufsicht für Versicherungen, Banken und Wertpapiere. Einzelne Versicherer unterliegen direkt der Aufsicht durch ein Bundesland. (de)
dbo:wikiPageID
  • 3926696 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157758453 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • VAG
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 1901-05-12 (xsd:date)
prop-de:fna
  • 7631 (xsd:integer)
prop-de:geltungsbereich
  • Bundesrepublik Deutschland
prop-de:gesta
  • G028
prop-de:inkrafttreten
  • 1901-07-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • 2017-01-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenneufassung
  • 2016-01-01 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Versicherungsaufsichtsgesetz
prop-de:letzteänderung
  • Art. 3 G vom 26. Juli 2016
prop-de:neubekanntmachung
  • 1992-12-17 (xsd:date)
prop-de:neufassung
  • Art. 1 G vom 1. April 2015
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. M (de)
  • Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. M (de)
rdfs:label
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland) (de)
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of