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- Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. Mai 2002 gegründet und besteht aus der Aufsicht für Versicherungen, Banken und Wertpapiere. Einzelne Versicherer unterliegen direkt der Aufsicht durch ein Bundesland. (de)
- Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. Mai 2002 gegründet und besteht aus der Aufsicht für Versicherungen, Banken und Wertpapiere. Einzelne Versicherer unterliegen direkt der Aufsicht durch ein Bundesland. (de)
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- Bundesrepublik Deutschland
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prop-de:kurztitel
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- Versicherungsaufsichtsgesetz
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- Art. 3 G vom 26. Juli 2016
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prop-de:neufassung
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- Art. 1 G vom 1. April 2015
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- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
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- Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. M (de)
- Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. M (de)
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- Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland) (de)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland) (de)
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