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- Versicherungs-Zweckgesellschaften sind Unternehmen, die versicherungstechnische Risiken von Versicherungsunternehmen übernehmen, selbst aber keine Versicherungsunternehmen sind. Das übernommene Risiko wird durch Ausgabe nachrangiger Schuldtitel – beispielsweise Katastrophenanleihen – abgesichert.Versicherungsunternehmen können auf diesem Weg Risiken auf den Kapitalmarkt transferieren (siehe auch Verbriefung) und so ihre Zeichnungskapazität erhöhen. Versicherungs-Zweckgesellschaften sind eine spezielle Form der Eigenversicherer (englisch „Captives“). Während Eigenversicherer prinzipiell auch Risiken von Nicht-Versicherungsunternehmen direkt decken können, übernehmen Versicherungs-Zweckgesellschaften nur Risiken von Erst- und Rückversicherungsunternehmen. Die EU-Richtlinie 2005/68/EG (Rückversicherungs-Richtlinie) enthält in Art. 46 für die Mitgliedstaaten die Option, Versicherungs-Zweckgesellschaften zuzulassen. In Deutschland ist diese Art des Risikotransfers seit 2007 im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Versicherungs-Zweckgesellschaften unterliegen der Finanzaufsicht, die Anforderungen sind jedoch im Gegensatz zu Erst- und Rückversicherungsunternehmen deutlich vereinfacht. (de)
- Versicherungs-Zweckgesellschaften sind Unternehmen, die versicherungstechnische Risiken von Versicherungsunternehmen übernehmen, selbst aber keine Versicherungsunternehmen sind. Das übernommene Risiko wird durch Ausgabe nachrangiger Schuldtitel – beispielsweise Katastrophenanleihen – abgesichert.Versicherungsunternehmen können auf diesem Weg Risiken auf den Kapitalmarkt transferieren (siehe auch Verbriefung) und so ihre Zeichnungskapazität erhöhen. Versicherungs-Zweckgesellschaften sind eine spezielle Form der Eigenversicherer (englisch „Captives“). Während Eigenversicherer prinzipiell auch Risiken von Nicht-Versicherungsunternehmen direkt decken können, übernehmen Versicherungs-Zweckgesellschaften nur Risiken von Erst- und Rückversicherungsunternehmen. Die EU-Richtlinie 2005/68/EG (Rückversicherungs-Richtlinie) enthält in Art. 46 für die Mitgliedstaaten die Option, Versicherungs-Zweckgesellschaften zuzulassen. In Deutschland ist diese Art des Risikotransfers seit 2007 im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Versicherungs-Zweckgesellschaften unterliegen der Finanzaufsicht, die Anforderungen sind jedoch im Gegensatz zu Erst- und Rückversicherungsunternehmen deutlich vereinfacht. (de)
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- Versicherungs-Zweckgesellschaften sind Unternehmen, die versicherungstechnische Risiken von Versicherungsunternehmen übernehmen, selbst aber keine Versicherungsunternehmen sind. Das übernommene Risiko wird durch Ausgabe nachrangiger Schuldtitel – beispielsweise Katastrophenanleihen – abgesichert.Versicherungsunternehmen können auf diesem Weg Risiken auf den Kapitalmarkt transferieren (siehe auch Verbriefung) und so ihre Zeichnungskapazität erhöhen. (de)
- Versicherungs-Zweckgesellschaften sind Unternehmen, die versicherungstechnische Risiken von Versicherungsunternehmen übernehmen, selbst aber keine Versicherungsunternehmen sind. Das übernommene Risiko wird durch Ausgabe nachrangiger Schuldtitel – beispielsweise Katastrophenanleihen – abgesichert.Versicherungsunternehmen können auf diesem Weg Risiken auf den Kapitalmarkt transferieren (siehe auch Verbriefung) und so ihre Zeichnungskapazität erhöhen. (de)
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- Versicherungs-Zweckgesellschaft (de)
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