Als Versandhandelsregelung oder Versandhausregelung wird umgangssprachlich die Regelung des § 3c UStG bezeichnet. Die Regelung ist Teil der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung und bewirkt im Grundsatz, dass die Umsatzsteuer bei Versendungen an Privatpersonen innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern sind. Der Begriff „Versandhandelsregelung“ ist missverständlich, weil die Regelung für Unternehmer aller Branchen anwendbar ist.

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  • Als Versandhandelsregelung oder Versandhausregelung wird umgangssprachlich die Regelung des § 3c UStG bezeichnet. Die Regelung ist Teil der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung und bewirkt im Grundsatz, dass die Umsatzsteuer bei Versendungen an Privatpersonen innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern sind. Der Begriff „Versandhandelsregelung“ ist missverständlich, weil die Regelung für Unternehmer aller Branchen anwendbar ist. (de)
  • Als Versandhandelsregelung oder Versandhausregelung wird umgangssprachlich die Regelung des § 3c UStG bezeichnet. Die Regelung ist Teil der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung und bewirkt im Grundsatz, dass die Umsatzsteuer bei Versendungen an Privatpersonen innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern sind. Der Begriff „Versandhandelsregelung“ ist missverständlich, weil die Regelung für Unternehmer aller Branchen anwendbar ist. (de)
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  • Versandhandelsregelung (de)
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