Die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern, Kurztitel Binnenschifffahrtsverordnung, abgekürzt BSV, regelt die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Die Verordnung ist vergleichbar mit der Verkehrsregelnverordnung für die Strasse und bestimmt die Verkehrsregeln für Schiffe sowie die Zulassungsvorschriften für solche und für Schiffsführer. Die Verordnung gilt grundsätzlich auf allen schweizerischen Gewässern (Art. 1) inklusive der Grenzgewässer (Genfersee, Luganersee, Lago Maggiore), faktisch aber nicht für den Bodensee, denn dort wurde durch eine internationale Vereinbarung die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) erlassen. Inhaltlich sind BSV und BSO weitgehend äquivalent.

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  • Die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern, Kurztitel Binnenschifffahrtsverordnung, abgekürzt BSV, regelt die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Die Verordnung ist vergleichbar mit der Verkehrsregelnverordnung für die Strasse und bestimmt die Verkehrsregeln für Schiffe sowie die Zulassungsvorschriften für solche und für Schiffsführer. Die Verordnung gilt grundsätzlich auf allen schweizerischen Gewässern (Art. 1) inklusive der Grenzgewässer (Genfersee, Luganersee, Lago Maggiore), faktisch aber nicht für den Bodensee, denn dort wurde durch eine internationale Vereinbarung die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) erlassen. Inhaltlich sind BSV und BSO weitgehend äquivalent. (de)
  • Die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern, Kurztitel Binnenschifffahrtsverordnung, abgekürzt BSV, regelt die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Die Verordnung ist vergleichbar mit der Verkehrsregelnverordnung für die Strasse und bestimmt die Verkehrsregeln für Schiffe sowie die Zulassungsvorschriften für solche und für Schiffsführer. Die Verordnung gilt grundsätzlich auf allen schweizerischen Gewässern (Art. 1) inklusive der Grenzgewässer (Genfersee, Luganersee, Lago Maggiore), faktisch aber nicht für den Bodensee, denn dort wurde durch eine internationale Vereinbarung die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) erlassen. Inhaltlich sind BSV und BSO weitgehend äquivalent. (de)
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  • BSV
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  • Bundesverordnung
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  • Schweizer Gewässer
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  • 1979-04-01 (xsd:date)
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  • 2013-01-01 (xsd:date)
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  • Binnenschifffahrtsverordnung
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  • AS 2012 6541
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  • Verkehrsrecht
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  • Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
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  • Die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern, Kurztitel Binnenschifffahrtsverordnung, abgekürzt BSV, regelt die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Die Verordnung ist vergleichbar mit der Verkehrsregelnverordnung für die Strasse und bestimmt die Verkehrsregeln für Schiffe sowie die Zulassungsvorschriften für solche und für Schiffsführer. Die Verordnung gilt grundsätzlich auf allen schweizerischen Gewässern (Art. 1) inklusive der Grenzgewässer (Genfersee, Luganersee, Lago Maggiore), faktisch aber nicht für den Bodensee, denn dort wurde durch eine internationale Vereinbarung die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) erlassen. Inhaltlich sind BSV und BSO weitgehend äquivalent. (de)
  • Die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern, Kurztitel Binnenschifffahrtsverordnung, abgekürzt BSV, regelt die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Die Verordnung ist vergleichbar mit der Verkehrsregelnverordnung für die Strasse und bestimmt die Verkehrsregeln für Schiffe sowie die Zulassungsvorschriften für solche und für Schiffsführer. Die Verordnung gilt grundsätzlich auf allen schweizerischen Gewässern (Art. 1) inklusive der Grenzgewässer (Genfersee, Luganersee, Lago Maggiore), faktisch aber nicht für den Bodensee, denn dort wurde durch eine internationale Vereinbarung die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) erlassen. Inhaltlich sind BSV und BSO weitgehend äquivalent. (de)
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  • Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (de)
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